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Der Widerrufsjoker geht schnell zu ende - wir helfen bei der Suche nach Fehlern in Kreditverträgen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 1.097 Wörter · 576 Aufrufe

So hat der BGH in seinem Urteil vom 01.12.2010 (VIII ZR 82/10) geurteilt, dass die vom Gesetzgeber seinerzeit vorgegebene Formulierung der Widerrufsbelehrung:

„Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.““

Irreführend und damit fehlerhaft ist. Sollte diese Formulierung in Ihrer Widerrufsbelehrung vorliegen und nicht der Mustertext verwendet worden sein, liegt somit ein bereits vom BGH ausgeurteilter Sachverhalt vor und es bestehen somit gute Chancen, dass noch ein Widerrufsrecht besteht.

Wichtig dabei ist den genauen Wortlaut und die optische Gestaltung der fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu untersuchen. Laut Gesetz muss die Erklärung über das Widerrufsrecht hervorgehoben und in deutlich gestalteter Form dem Verbraucher in Textform übergeben werden.

Typische Fehler, die sich für die Widerrufsbelehrung von Darlehensverträgen ergeben können sind:

- Versteckt im Text, nicht ausreichend optisch hervorgehoben.
- Zu kleine Schrift.
- Angabe einer Telefonnummer (Altverträge vor dem 14.06.14 gilt, der Widerruf kann nur in Textform erfolgen).
- Angaben einer ungültigen Anschrift.
- Falscher oder irreführender Inhalt, sodass der Verbraucher nicht verstehen konnte, wann seine Widerrufsfrist zu laufen beginnt.
- Falsche oder fehlende Angaben auf die Folgen des Widerrufs z.B. dass die Darlehenssumme innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen ist.
- Fehlende Angaben zum Fernabsatzgeschäft.
- Veraltete Mustertextpassagen oder die Angabe veralteter Gesetzeslagen.
- Fehlende Überschriften in der Widerrufsbelehrung.
- Fehlende oder falsche Angaben zu einem „Verbundenen Geschäft“.
- Die Widerrufsbelehrung erfolgt vor Vertragsschluss.
- Zwei widersprüchliche Belehrungen im Darlehensvertrag & den weiteren Vertragsunterlagen

Formulierungen in der Widerrufsbelehrung wie diese, sind ebenso fehlerhaft:

- „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“
- „Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht, bevor uns die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist.“
- „Die Frist beginnt einen Tag nach Aushändigung von Belehrung und Darlehensvertrag.“
- „Fristbeginn ab Eingang der Vertragsurkunde beim Unternehmen.“
- „Jeder Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (…) widerrufen. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde.“
- „Der Lauf der Frist beginnt nicht vor Eingang des Darlehensvertrages bei uns.“
- „Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags!
- „Ihr Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn Sie das empfangene Darlehen nicht binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlen.“
- „Wenn das Darlehen vor der Erklärung seines Widerrufs ausgezahlt worden ist, so beginnt die Zwei-Wochen-Frist für die Rückzahlung einen Tag nach der Erklärung seines Widerrufs.“
- Die Fußnote „Frist bitte im Einzelfall prüfen.“
- „Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Sie den von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrag mit der ebenfalls unterschriebenen Widerrufsbelehrung an uns abgesandt haben.“
- „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.“
- „Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.“
- „Der Lauf der Frist beginnt frühestens, wenn Ihnen diese Belehrung über Ihr Widerrufsrecht ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor Sie die von uns gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrages erhalten haben.“
- „Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG.“
- „Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen 30 Tage nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllen.“
- „Die Frist beginnt am Tag nach Unterschrift dieses Antrages.“

Haben Sie solche Formulierungen in Ihrer Widerrufsbelehrung für Ihr Verbraucherdarlehen oder sind Sie der Ansicht, dass Ihre Belehrung unverständlich und irreführend ist, sollten Sie sie auf jeden Fall fachkundig prüfen lassen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

steff

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