Der Widerruf von Darlehensverträgen geht weiter
Gute Nachrichten für Verbraucher hinsichtlich der Widerruflichkeit von Kreditverträgen: Der Gesetzgeber hatte zum 21. Juni 2016 zwar versucht, das Thema Widerruf für die Verbraucher zu eliminieren, es ist ihm jedoch nicht vollständig gelungen.
Es gibt drei Fallkonstellationen, in denen der Widerruf auch heute noch möglich ist:
1. Ein Darlehensvertrag, der nach dem 1. November 2002 bis zum heutigen Tag geschlossen wurde, enthält überhaupt keine Widerrufsbelehrung, kurz gesagt: Die Bank hat die Beifügung einer Widerrufsbelehrung vergessen. Hier kann nach wie vor, ohne jegliche Fristbegrenzung, ein Widerruf erklärt werden. Im Übrigen ist die Bank darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass sie eine Widerrufsbelehrung den Darlehensunterlagen beigefügt hat. Dies gelingt den Banken oftmals nicht.
2. Es wurden Kreditverträge nach dem 1. November 2002 abgeschlossen, zu denen es keine grundbuchrechtliche Absicherung durch eine Hypothek oder Grundschuld gegeben hat. Hier ist ebenfalls ein Widerruf im Rahmen der weiteren gesetzlichen Erfordernisse möglich.
3. Bei allen Darlehensverträgen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, ist ein Widerruf nach wie vor unbeschränkt möglich.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung zu diesen Themen bei den BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien. Innerhalb von 72 Stunden erhalten Sie von den Anwälten eine Rückmeldung, ob bei Ihnen ein Widerruf möglich und sinnvoll ist. Gerne prüfen die Rechtsanwälte auch, ob für die Einlegung des Widerrufs bzw. dessen Durchsetzung Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig wäre.
Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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