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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Der Beamtenkredit und das Beamtendarlehen: Alles Wichtige auf einen Blick

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 767 Wörter · 394 Aufrufe

Viele Banken bieten heute den Beamtenkredit an. Als weiteres Angebot hat in den letzten Jahren das Beamtendarlehen den Markt für sich erobert. Vielen Verbrauchern ist unbewusst, dass es sich bei Beamtenkredit und Beamtendarlehen um zwei verschiedene Produkte handelt.

Während der Beamtenkredit immer als Ratenkredit angeboten wird, stellt das Beamtendarlehen ein endfälliges Darlehen dar. Hierfür wird es in der Regel mit einer Lebensversicherung kombiniert. Alternativ ist auch der Abschluss einer Rentenversicherung möglich. Beide Versicherungen ermöglichen den Aufbau des benötigten Kapitals, welches für die Tilgung am Laufzeitende erforderlich ist.

Eines haben beide Finanzierungen gemeinsam. Sie stehen nur einer genau definierten Zielgruppe zur Verfügung. So werden sie nur an Beamten, Pensionäre oder Angestellte im öffentlichen Dienst vergeben.

Es gibt mittlerweile auch andere Kreditangebote, die diesem Modell folgen.

Die Banken reagieren damit in erster Linie auf die gute Bonität, die diese Darlehensnehmer bieten. Grundlegend können die Beamtenkredite und Beamtendarlehen mit hohen Kreditsummen in Anspruch genommen werden. So umfasst die Kreditsumme in der Regel das 20 bis 24-fache des Nettogehalts. Um die monatlichen Belastungen trotz dieser Summe überschaubar zu halten, arbeiten die Banken an dieser Stelle mit langen Laufzeiten.

Wer sich als Kreditnehmer für die Aufnahme von einem Beamtendarlehen entscheidet, wird oft mit einer Laufzeit von 12 bis 20 Jahren konfrontiert. Die Mindestdauer liegt bei diesen Finanzierungen bei 12 Jahren. Auf dieses Zeitraum wird auch die Kapitallebensversicherung abgeschlossen.

Beamtenkredite können durch ihre Konditionen oft überzeugen. Beamtenkredite werden mit langen Laufzeiten angeboten. Allerdings liegt die Laufzeit hier in der Regel nur bei maximal zehn Jahren, wodurch sie sich deutlich von Darlehen unterscheiden.

Bei dem Beamtenkredit setzen sich die monatlichen Aufwendungen aus den Zinsen und den Tilgungsraten zusammen. Anders ist dies bei dem Beamtendarlehen. Hier zahlen die Darlehensnehmer nur die Zinsen an die Bank. Dagegen werden Versicherungsbeiträge geleistet. Durch sie wird monatlich das benötigte Kapital aufgebaut.

Die Widerrufsfrist ist z.B. bei der Allgemeinen Beamten Kasse nur 14 Tage ohne Bezug zu Widerrufsbelehrungen. Hier können Kreditkunden den Widerrufsjoker ansetzen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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