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DCM Renditefonds: Ausstieg als Alternative

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 863 Wörter · 454 Aufrufe

Die DCM AG legte im vergangenen Jahrzehnt zahlreiche geschlossene Immobilienfonds auf. In vielen Fällen sollten die Fonds für Privatanleger einen Baustein zur Altersvorsorge bilden. Die meisten dieser als „Renditefonds“ bezeichneten Beteiligungen erwirtschaften aber bei weitem nicht die prognostizierten Erträge.

Deshalb fragen sich viele enttäuschte Anleger, wie sie aus diesen Fonds aussteigen können. Gerade für diese Sparer ist der Ausstieg eine interessante Alternative zu der ungewissen Fortführung der Beteiligung.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Wenn die im Zeichnungsschein enthaltene Widerrufsbelehrung nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Wenn dazu noch ein Widerrufsgrund vorliegt, z.B. bei einem Haustürgeschäft, kann der Beteiligungsvertrag auch heute noch widerrufen werden.

Außerordentliche Kündigung

Für den Fall, dass ein Widerruf mangels eines Widerrufsgrundes ausscheidet, kommt auch eine außerordentliche Kündigung in Frage. Die meisten DCM-Gesellschaftsverträge sehen eine ordentliche Kündigung zwar erst Ende 2020 oder noch später vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Anleger einer Fondsgesellschaft, der bei seinem Beitritt über Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren, nicht vollständig und verständlich aufgeklärt wurde, die Fondsbeteiligung aber fristlos kündigen.

Eine wirksame Kündigung des DCM Renditefonds hat ebenso wie ein wirksamer Widerruf zur Folge, dass der Anleger aus der Fondsgesellschaft ausscheidet und dann nicht mehr verpflichtet ist, weitere Einlagen zu bezahlen. Demgegenüber ist die Fondsgesellschaft verpflichtet, das Auseinandersetzungsguthaben zu berechnen und auszuzahlen. Dieses Guthaben variiert bei den einzelnen DCM Renditefonds jedoch sehr stark, je nachdem wie werthaltig die jeweilige Beteiligung noch ist.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg ist seit vielen Jahren erfolgreich im Bankrecht und im Kapitalanlagerecht tätig. Sie betreut mit acht Anwälten aktuell mehr als 1000 Anleger, die aus ihren geschlossenen Fonds schon ausgestiegen sind oder noch aussteigen wollen.

Wenn Sie aus Ihrem DCM-Fonds aussteigen wollen und wenn Sie wissen wollen, ob die Voraussetzungen dafür in Ihrem Fall vorliegen, lassen Sie von den BSZ Vertrauensanwälten Ihre Unterlagen prüfen. Die Anwälte kümmern sich auch wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ohne weitere Kosten um den Deckungsschutz.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM Renditefonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM Renditefonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=f82b905bb0601c0967998f5d728e4f40

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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