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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Das Hartz-IV Ei im Osternest ist oft ein faules Ei.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 596 Wörter · 361 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Mit dem Ostersonntag beginnt die österliche Freudenzeit (,,Osterzeit") - leider oft kein Grund zum Feiern für Hartz-IV Empfänger.

Wer von Hartz-IV-Leistungen leben muss, der freut sich über (fast) jedes Geschenk. Und das muss kein Schokohase oder eine Pralinenschachtel sein. Wer täglich mit den Euros im Geldbeutel ums Überleben kämpft, freut sich auch über Geldgeschenke zu Geburtstagen und Feiertagen.

Aber Vorsicht!

Denn über Geldgeschenke freut sich im Zweifel auch das Jobcenter. Wenn es unklar bleibt, ob eine Geldzahlung von Verwandten zur Unterstützung eines Hartz-IV-Empfängers ein Geschenk oder ein Darlehen darstellen, wird der Betrag als leistungsmindernd auf den Hartz-IV-Anspruch angerechnet. So hat es das Sozialgericht Berlin entschieden.

Geldgeschenke zur Konfirmation, Jugendweihe, Kommunion oder anderen religiösen Festen an Kinder von Hartz-IV-Empfängern sind bis zur Höhe von 3.100 Euro erlaubt. Also denken Sie daran, wenn Ihnen die Verwandtschaft Geld schenkt. Das kann den Hartz-IV-Betrag schmälern, es sei denn, das Geld ist ein "Kredit".

Sobald ein Hartz-IV-Empfänger Einkommen erzielt, muss er es angeben. Und wer nun denkt, ,,wo kein Kläger, da kein Richter", der muss das für sich selbst entscheiden.

Es wird immer einfacher und normal in Deutschland die öffentliche Zustimmung für solche Praktiken gegenüber armen Menschen zu finden, bedauert man beim BSZ e.V. Eine Gesellschaft kann man danach beurteilen wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. Und die "Hartz-IV"-Gesetzgebung trägt zu der bedenklichen Armutsentwicklung in Deutschland bei und ist dafür verantwortlich, dass sich die Armut in der Gesellschaft verfestigt.

Da Deutschland zweifellos in der Lage ist, Armut und Unterversorgung weitestgehend abzubauen, muss dies auch tatsächlich nachdrücklich eingefordert werden. Hartz-IV ist ein massiver Eingriff in die sozialen Rechte der betroffenen Bürger. Darüber hinaus sind die Betroffenen mit falschen Bescheiden und ungerechten Sanktionen konfrontiert.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hilft den Betroffenen dabei, dass sie ihre Rechte effektiv wahrnehmen und ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Diskriminierung durch öffentliche Einrichtungen, Behörden, Privatfirmen oder Organisationen erfolgt ist. Der BSZ® e.V. versteht sich als eine überparteiliche Nichtregierungsorganisation (NRO) und ist unabhängig von staatlichen Zuschüssen. Der BSZ® e.V. nimmt mit seiner Langzeitstudie unter dem Arbeitstitel "Social Protect Control", die über eine Dauer von 15 Jahren läuft, Beschwerden, Kritik, Verbesserungsvorschläge und Wünsche von Leistungsbeziehern entgegen, analysiert diese und lässt sie juristisch bearbeiten.

Nehmen Sie jetzt kostenlos an der BSZ® e.V. Langzeitstudie "Social Protect Control" teil: Es gibt kostenlosen Rechtsbeistand für alle Lebensbereiche insbesondere auch für Hilfeempfänger, die zu Opfern von Fehlern der ARGE geworden sind. Durch Ihre Teilnahme an der BSZ® e.V. Langzeitstudie "Social Protect Control" wirken Sie bei Ermittlung von Ursachen und Wirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit mit. Die Teilnahme ist kostenlos.

Leider haben immer noch zu viele Hartz-IV-Empfänger Angst, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Deshalb bietet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. betroffenen Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Betroffene können einfach den aktuellen Hartz-IV-Bescheid zur kostenfreien Prüfung an den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Lagerstraße 49, 64807 Dieburg senden. Der BSZ e.V. veranlasst dann die kostenlose Prüfung des Bescheids.

Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de und www.hartz4-hotline.de/blog
Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 - 981 68 15.

Wichtig: Es entstehen lediglich die üblichen Telefonkosten.

Die Hartz-IV-Bezieher gehen durch die Prüfung keine Verpflichtung ein. Es entsteht auch kein Auftragsverhältnis mit einem Rechtsanwalt!

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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