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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Das Förderdarlehen der KFW für eine GmbH - ist das ein Verbraucherdarlehen?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 729 Wörter · 321 Aufrufe

Finanzierungen für Unternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder zumindest mit einer haftungsbeschränkten Komplementärin geführt werden, werden in der Gründungspjhase oft mit einem Eigenkapitalhilfedarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbunden.

Dieses Programm der KFW dient dazu, den Gesellschafter mit Eigenkapital auszustatten, da anderenfalls die Finanzierung nicht oder nur mit deutlich ungünstigeren Konditionen für das Unternehmen zu Stande kommen könnte.

Bei diesen Krediten handelt es sich um Verbraucherdarlehen im Sinne des BGB.

Kreditnehmer ist nicht das Unternehmen, sondern der – die GmbH gründende – Gesellschafter selbst.

Dieser gilt nicht als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sondern als Verbraucher.

Unternehmen im Sinne des Gesetzes ist die Gesellschaft selbst.

Der Kreditnehmer hingegen ist Verbraucher gem. § 13 BGB.

Obwohl das Darlehen in die Gesellschaft fließen soll, dies eine Voraussetzung nach den KfW-Richtlinien für die Verwendung des Darlehens ist, verliert es durch diese Verwendung nicht die Eigenschaft als Verbraucherdarlehen.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) stellt das Halten von Anteilen an einer Gesellschaft keine unternehmerische Tätigkeit dar, sondern ist reine Vermögensverwaltung. Das gilt auch dann, wenn der alleinige Gesellschafter einer GmbH zugleich deren Geschäftsführer ist.

Durch die Bestellung zum Geschäftsführer wird der Gesellschafter nicht Kaufmann und nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Vorschriften über Verbraucherkredite sind zu beachten. Dies ist eine Falle für Kreditinstitute wegen der erweiterten Schutzbedingungen. Es ist aber auch eine höchst willkommene Einwendungsmöglichkeit für Gesellschafter/Geschäftsführer bei Inanspruchnahme aus dem Kredit.

Zwar ist die Verjährungsfrist bei Verbraucherdarlehen wesentlich länger als bei solchen Darlehen, die dem Unternehmen gewährt wurden, aber es sind auch strengere Regeln zu beachten. Sämtliche besonderen Angaben, die ein Verbraucherdarlehensvertrag enthalten muss, sollten in diesem angegeben sein. Ferner gelten die Regeln über den Widerruf von Willenserklärungen. Es lohnt sich daher, die Verträge von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen.

Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema haben, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf/ Darlehensüberprüfung anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf/ Darlehensüberprüfung

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
steff

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