CONTRUST ENERGIEFONDS: WIE VIEL GELD VERBRENNT IM BIOMASSEHEIZWERK?
Nicht jede Anlage, die gut gemeint ist, ist auch gut gemacht. Das müssen gerade die Anleger der ConTrust Energiefonds feststellen.
ConTrust Energiefonds
Der Prospekt der ConTrust Energiefonds 2. KG wirbt mit der Aussage, es handle sich um ein kluges Investment für mehr Lebensqualität durch eine gesündere Umwelt. Unter dem Label "Ethische Energie Investments" werden potenzielle Anleger dazu ermutigt, ihr Geld über den Fonds in Unternehmen zu investieren, die ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ausüben. Vorzugswürdig seien Investments in Biomasseheizkraftwerke.
Die Aussicht, etwas Gutes für die Umwelt zu tun und dabei auch noch Geld zu verdienen, bewegte viele Anleger, in ConTrust Energiefonds zu investieren. Beispielsweise wurde für den ConTrust Energiefonds 2. KG eine Gesamtausschüttung von ca. 361 % in Aussicht gestellt. Ab dem dritten Jahr sollte es Ausschüttungen in Höhe von 8 Prozent pro Jahr geben und ab dem 11. Jahr sogar 10 Prozent.
Anlegerinformationen sind unzureichend
Inzwischen ist aber Skepsis angebracht, ob diese Prognosen jemals eintreten werden. Viele Anleger wären froh, wenn sie wenigstens aktuelle und aussagekräftige Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung ihres Investments bekommen würden. Der letzte im Bundesanzeiger veröffentlichte Jahresabschluss der ConTrust Energiefonds 2. KG stammt aus dem Jahr 2011. Vergangenes Jahr sollten die Anleger dieses Fonds zwar über die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 abstimmen. Die Abschlüsse selbst bekamen sie aber nicht zu sehen. Dafür gab es nur rudimentäre Angaben über einzelne Positionen in der Bilanz. Diese Angaben waren zudem weder belegt noch nachvollziehbar erläutert. Anfragen dazu blieben bis heute unbeantwortet.
Anleger der ConTrust Energiefonds 1. KG erhielten im Oktober 2016 ein Schreiben unter dem Betreff "Nachrichten der ConTrust Gruppe für Engagierte". In diesem Schreiben war dann von Restrukturierungsmaßnahmen, einem Schaden an einem sicherheitsrelevanten Kraftwerksbestandteil und von Erlösausfällen die Rede. Diese Aussagen betreffen das Biomasseheizkraftwerk in Bodelshausen, dem "Kerninvestment der ConTrust Gruppe in Deutschland". Konkrete Informationen zu dem aktuellen Wert dieses "Kerninvestments" finden sich in dem Schreiben aber ebenso wenig, wie Aussagen zu den Ergebnisprognosen.
Insgesamt drängt sich der Verdacht auf, dass ConTrust die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung der Fonds verschleiert. Statt konkrete und aktuelle Informationen über die Vermögens- und Ertragssituation bekommen die Anleger - wenn überhaupt - nur allgemein gehaltene Erklärungen. Eine professionelle und anlegerfreundliche Informationspolitik sieht jedenfalls anders aus.
Bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten von Buttlar Rechtsanwälte haben sich inzwischen besorgte ConTrust-Anleger gemeldet. Ihnen geht es darum, zunächst belastbare Informationen über die aktuelle wirtschaftliche Lage ihres Fonds zu erhalten. Weiter soll geprüft werden, ob ein Ausstieg aus dem Fonds sinnvoll ist und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ConTrust Energiefonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft ConTrust Energiefonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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