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Compliance Delta, Ausgabe 1: CRA-Meldepflichten greifen, 12.000 NIS-2-Registrierungen fehlen

B Brain-Media 2 Min. Lesezeit · 380 Wörter · 44 Aufrufe Deutschland

Die CRA-Meldepflichten gelten und erfassen auch Bestandsprodukte, rund 12.000 NIS-2-Registrierungen fehlen: Compliance Delta ordnet drei regulatorische Vorgänge ein. Ausgabe 1 ist da.

Brain-Media.de hat die erste Ausgabe von Compliance Delta veröffentlicht. Der öffentliche Änderungsdienst verfolgt Änderungen an NIS-2, DORA, Cyber Resilience Act und EU AI Act und ordnet sie den betroffenen Anforderungen zu, benannt über die stabilen Bezeichner des Brain-Media Audit Model. Ausgabe 1 behandelt drei Vorgänge, zwei davon mit Handlungsbedarf.

Seit dem 11. September 2026 gilt Art. 14 des Cyber Resilience Act. Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle in drei Stufen melden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, technische Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen 14 Tagen. Häufig übersehen wird Art. 69 Abs. 3, der die Pflicht ausdrücklich auf Produkte erstreckt, die vorher in Verkehr gebracht wurden. Gemeldet wird ausschließlich über die Single Reporting Platform der ENISA, eine Programmierschnittstelle steht zum Start nicht bereit. Der Bußgeldrahmen reicht bis 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Zweiter Vorgang ist der aktualisierte Registrierungsstand nach § 33 BSIG. Zum 30. Juni 2026 waren 17.729 Einrichtungen im BSI-Portal registriert. Gemessen an den rund 29.500 als betroffen angenommenen Einrichtungen fehlen etwa 12.000 Registrierungen. Die Nichtregistrierung ist ein eigenständiger Bußgeldtatbestand nach § 65 BSIG, die nächste Aktualisierung ist für den 31. Oktober 2026 angekündigt.

Dritter Vorgang ist die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, die den Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028 verschiebt. Inhaltlich ändert sich keine Anforderung, betroffen ist allein die Terminplanung. Nicht erfasst sind die Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung, die seit dem 2. August 2026 anwendbar sind.

"Eine verschobene Frist ist keine kleinere Aufgabe, sondern eine spätere", sagt Dr. Holger Reibold, Herausgeber von Brain-Media.de. "Genau diesen Unterschied macht der Dienst sichtbar."

Compliance Delta erscheint anlassbezogen, ist kostenfrei und unter https://www.brain-media.de/compliance-delta.html abrufbar. Am 9. Oktober 2026 folgt die nächste Ausgabe.

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Herr Holger Reibold
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