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CIS Garantie Hebel Plan 07, 08, 09: BaFin ordnet Abwicklung an

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 577 Wörter · 392 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Die Fonds CIS Garantie Hebel Plan 07, 08 und 09 müssen abgewickelt werden. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin mit Bescheid vom 12. August 2015 aufgegeben.

Bei den Gesellschaften handele es sich um Investmentfonds in Form von internen Kapitalverwaltungsgesellschaften für deren Geschäftsbetrieb eine Erlaubnis der BaFin notwendig sei. Diese Erlaubnis liege nicht vor. Daher müssen die Gesellschaften abgewickelt werden. Einen Abwickler hat die BaFin bereits bestellt. Dieser verteilt das verbleibende Vermögen der Fonds unter den Gesellschaftern und ist ggfs. auch berechtigt, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.

Die Fonds wurden von der CIS Deutschland AG initiiert, die auch durch den S&K-Skandal in die Schlagzeilen geraten war. Auch die CIS Garantie Hebel Fonds waren äußerst umstritten. Aufgrund ihres risikoreichen Charakters hatten Verbraucherschützer wiederholt vor ihnen gewarnt.

Durch den BaFin-Bescheid bleibt die weitere Entwicklung der Fonds abzuwarten. „Finanzielle Verluste sind für die Anleger nicht auszuschließen. Denn was Abzug nach der Verbindlichkeiten noch für die Gesellschafter übrig bleibt, muss abgewartet werden. Anleger sollten rechtzeitig handeln und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Anspruchsgegner können u.a. die Fondsinitiatoren als auch die Vermittler sein. Die Fondsinitiatoren können schon deshalb in der Haftung stehen, da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis für die Investmentgeschäfte verfügten. Allerdings dürften die geschäftsführende Komplementärin CIS Deutschland AG und die mehrfach umbenannte Treuhandkommanditistin FT Treuhand- und Revisionsgesellschaft nur schwer zu erreichen sein. Ansprüche können sich auch gegen die Vermittler richten, die zu einer umfangreichen Aufklärung über die Risiken der Geldanlage verpflichtet gewesen wären. Zudem hätte die Anlage auch zum Risikoprofil des Anlegers passen müssen. „Mit anderen Worten: Für sicherheitsorientierte Anleger, die z.B. in ihre Altersvorsorge investieren wollten, waren die CIS Garantie Hebel Plan Fonds nicht geeignet“, so Dr. Perabo-Schmidt. Empfohlen wurde die Fonds u.a. vom Finanzvertrieb Carpediem.

Geprüft werden kann zudem, ob Institute, die die Plausibilität der Fonds zertifiziert haben, in Anspruch genommen werden können.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CIS Deutschland AG beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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