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BWF-Stiftung: Vermittlerhaftung prüfen! Erste Klagen eingereicht!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 763 Wörter · 341 Aufrufe
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Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Klagen ein!

In Sachen BWF-Stiftung hat es vor kurzem erste Verhaftungen von vier mutmaßlichen Verantwortlichen im Alter zwischen 45 - 67 Jahren durch die Polizei gegeben, die die mutmaßlichen Drahtzieher des mutmaßlichen Anlagebetrugs gewesen sein sollen – bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Die Kanzlei BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner empfiehlt Anlegern auch ausdrücklich, die Forderungen form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden. Anfang September 2015 fand hierzu auch eine erste Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Charlottenburg statt, bei der der Insolvenzverwalter nochmals bestätigte, dass es sich bei einem Großteil des sicher gestellten Goldes um Falschgold handeln soll.

Alleine über das Insolvenzverfahren werden Anleger somit leider vermutlich nur einen Bruchteil des angelegten Geldes zurück erhalten. Aus diesem Grunde empfehlen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner auch ausdrücklich, auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen andere Verantwortliche zu prüfen, wie die Hintermänner, Wirtschaftsprüfer, aber auch die jeweiligen Vermittler der Anlage.

Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner hat auch bereits die ersten Klagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

"Unserer Ansicht nach sind diverse Vermittler ihrer Pflicht zur Plausibilitätsprüfung nicht in ordnungsgemäßem Umfang nachgekommen. So hat ein Teil der Vermittler wohl, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, laut Insolvenzverwalter wohl zwischen 15 - 20 % Provision für die Vermittlung erhalten, was laut aktueller BGH-Rechtsprechung bereits aufklärungspflichtig gewesen wäre. Auch hat der Insolvenzverwalter selber bestätigt, dass die versprochenen Renditen teilweise schwer zu erzielen gewesen wären, was ebenfalls eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung begründen könnte. Anleger sollten daher teilweise gute Schadensersatzchancen gegen die Vermittler der Anlage haben. Dies muss natürlich aber immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden".

So muss immer überprüft werden, ob der jeweilige Vermittler überhaupt "passiv legitimiert", also der richtige Beklagte ist. Im Schadensfall Infinus z.B. hatte die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner überhaupt keine Klagen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage eingereicht. "Dies hat sich als goldrichtig erwiesen, da im Fall Infinus zahlreiche Vermittler unter einem sog. Haftungsdach gearbeitet haben und unseres Wissens nach ein Großteil der Klagen abgewiesen wurde. Im Fall BWF-Stiftung dürften die Fälle aber oftmals anders zu beurteilen sein, Anleger sollten sich daher nicht scheuen, mögliche Schadensersatzansprüche auch gegen die Vermittler zu prüfen."

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä

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