BWF-Stiftung: Klagen gegen Vermittler! Erste Verhandlung im Dezember!
Klagen gegen diverse Vermittler laufen. Erster Termin zur mündlichen Verhandlung bereits im Dezember! Eile ist geboten!
In Sachen BWF-Stiftung hatte es vor kurzem, worüber der BSZ e.V. bereits berichtete, erste Verhaftungen von vier mutmaßlichen Verantwortlichen im Alter zwischen 45 - 67 Jahren durch die Polizei gegeben, die die mutmaßlichen Drahtzieher des mutmaßlichen Anlagebetrugs gewesen sein sollen.
Anfang September 2015 fand auch eine erste Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg statt, auf der die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner anwesend waren und bei welcher der Insolvenzverwalter nochmals bestätigte, dass es sich bei einem Großteil des sicher gestellten Goldes um Falschgold handeln soll.
Alleine über das Insolvenzverfahren werden Anleger somit leider vermutlich nur einen Bruchteil des angelegten Geldes zurück erhalten, auch wenn die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner die Anmeldung zur Insolvenztabelle empfiehlt.
Dr. Späth & Partner empfehlen aber ausdrücklich, auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen andere Verantwortliche zu prüfen, wie die Hintermänner, Wirtschaftsprüfer, aber auch die jeweiligen Vermittler der Anlage.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Unserer Ansicht nach sind diverse Vermittler ihrer Pflicht zur Plausibilitätsprüfung nicht in ordnungsgemäßem Umfang nachgekommen.“ So hat ein Teil der Vermittler wohl, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, laut Insolvenzverwalter wohl zwischen 15 - 20 % Provision für die Vermittlung erhalten, was laut aktueller BGH-Rechtsprechung bereits aufklärungspflichtig gewesen wäre.
Auch hat der Insolvenzverwalter selber bestätigt, dass die versprochenen Renditen teilweise schwer zu erzielen gewesen wären, was ebenfalls eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung durch die Vermittler begründen könnte. „Anleger sollten daher teilweise gute Schadensersatzchancen gegen die Vermittler der Anlage haben. Dies muss natürlich aber immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.”
Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner hatte auch bereits vor einiger Zeit die ersten Klagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht, ein erster Fall ist bereits für Anfang Dezember vor dem Landgericht Berlin terminiert worden.
Dr. Walter Späth hierzu: "Wir sind optimistisch, in diesem Fall Schadensersatz für den dortigen Anleger zu erstreiten."
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä
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