BWF-Stiftung – Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen und Goldbeständen des Unternehmens
Am 2.3.2015 beschlagnahmte ein Aufgebot von Polizeibeamten und Sonderermittlern der Finanzaufsicht sowohl umfangreiche Geschäftsunterlagen wie auch 4 Tonnen der in der Berliner Geschäftszentrale gelagerten Goldbestände. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat die Rückabwicklung der Anlage durch einen beauftragten Liquidator angeordnet
1. Die Anlage
Bei dem durch die BWF-Stiftung angebotenen Produkt handelt es sich um einen Goldsparplan mit Laufzeiten von zwei, vier oder acht Jahren, der auch bereits jährlich gespart werden konnte. Gemäß dem Konzept des Anbieters wurden die Anleger dabei unwiderruflich Eigentümer des physischen Goldes. Die Lagerung des Goldes erfolgte entweder im Hochsicherheitstresor der Stiftung in Berlin, wahlweise konnten die Kunden sich das Gold auch jederzeit liefern lassen. Nach einer Laufzeit von zwei Jahren garantierte der Anbieter einen Rückkauf von 110 % der Investitionen, nach vier Jahren i.H.v. 130 % und nach acht Jahren i.H.v. 180 %.
Der Anbieter selbst stufte das Modell als reines Warenhandelsgeschäft ein.
2. Rückabwicklung angeordnet wegen verbotenen Einlagengeschäfts
Nachdem der Anbieter bereits seit 2011 am Markt war, vertrat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht offenbar erst kürzlich die Auffassung, dass es sich bei dem Rückkaufversprechen gegenüber den Anlegern um ein „Geldversprechen“, wahrscheinlich also um die unbedingte Rückzahlbarkeit der investierten Beträge handeln soll. Ein solches Rückzahlungsversprechen führt jedoch dazu, dass ein Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) vorliegt; für solche Geschäfte eine Bankzulassung erforderlich. Die BaFin verlangte zunächst die Auflösung der zwischen den Anlegern und der BWF-Stiftung geschlossenen Verträge und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger. Bereits Anfang des Jahres wurden sämtliche Anleger angeschrieben und eine entsprechende Rückabwicklungsvereinbarung angeboten. Zu einer Auszahlung ist es dann aber offenbar nicht mehr gekommen. Stattdessen hat die BaFin nunmehr einen Liquidator bestellt.
3. Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Anlagebetrugs
Weiter ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin derzeit gegen zehn Personen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Anlagebetrug; es besteht derzeit der Verdacht, dass 95 % der eingelagerten Goldreserven Falschgold sein sollen. Ein Ermittlungsergebnis diesbezüglich liegt jedoch noch nicht vor.
4. Was können betroffene Anleger tun?
Betroffene Anleger sollten möglichst umgehend Kontakt zu einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen und sich beraten lassen.
Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, steht noch nicht schlussendlich fest, welche Ansprüche tatsächlich geltend gemacht werden können.
Sollten sich die Vorwürfe hinsichtlich des Anlagebetruges sowie des Falschgoldes bestätigen, besteht das Risiko einer Insolvenz der Gesellschaft, was grundsätzlich eine lediglich bruchteilsmäßige Entschädigung der Anleger nach sich zieht.
Zudem kommen – ebenfalls abhängig vom Ermittlungsergebnis – Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Gesellschaft in Betracht. Für den Fall, dass betrügerisches Handeln gegeben sein sollte, kommt eine persönliche Haftung auch mit dem Privatvermögen der Verantwortlichen Personen in Betracht.
Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei der Anbieterin möglicherweise nicht um eine echte Stiftung im rechtlichen Sinne handelt.
Vorsorglich sollten jedoch die Anleger zunächst ihre Forderungen bei dem durch die BaFin bestellten Liquidator Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernsau anmelden lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.03.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.