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Recht Für Wirtschaftsjournalisten

Burger King im Franchise-Recht - Verträge dringend juristisch prüfen lassen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 473 Wörter · 475 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Das Thema Burger King tangiert gleich mehrere Rechtsgebiete. Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller verfolgt die Entwicklung im Streit der Yi-Ko Holding gegen die Burger King-Kette sehr interessiert.

Burger King hatte die Verträge mit dem großen Franchisenehmer gekündigt, nun fürchten rund 3000 Mitarbeiter in den betroffenen Filialen um ihre Arbeitsplätze. Zurzeit führt Yi Ko die Filialen unbeirrt weiter, Burger King will eine Schließung juristisch durchsetzen.

Cäsar-Preller: "Zum einen ist das ein ganz interessanter Fall aus dem Bereich des Franchise-Rechts: Die Burger King-Filialen sind grundsätzlich selbständig, aber wie viel Mitspracherecht hat der Franchise-Geber und hat er das Recht, Verträge in dieser Tragweite einfach kündigen zu dürfen?"

Es gibt immer mehr Geschäftsideen im Internet und immer mehr Möglichkeiten, in anscheinend lukrative Projekte einzusteigen. Solche Franchisemodelle basieren oft auf sehr komplizierten Vertragswerken, in die auch internationales Recht einfließen kann. Diese Verträge regeln selten die wichtigen Dinge zugunsten des Franchisenehmers. Der Wiesbadener Wirtschaftsanwalt empfiehlt daher, vor Unterzeichnung eines Franchise-Vertrages fundierte juristische Beratung in Anspruch zu nehmen: "Das zahlt sich spätestens dann aus, wenn man durch Vertragsmodifikationen drohende Streitigkeiten schon im Vorfeld ausschließen kann!"

Im aktuellen Fall zahlen die Mitarbeiter die Zeche: "Arbeitsrechtlich ist das eine schwierige Sache" erklärt der BSZ e.V. Vertrauensanwalt die vorliegende Situation: "Ist die Kündigung durch den Franchisegeber so etwas wie höhere Gewalt und rechtfertigt das ein Aushebeln bestehender Arbeitsverträge?" Und: Welche Rolle spielt eigentlich der Franchise-Geber in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Cäsar-Preller: "Die Menschen fühlen sich als Burger King-Mitarbeiter und geraten nun in die Mühlen eines aus Arbeitnehmersicht sehr belastenden Verfahrens mit sehr undeutlichen Rahmenbedingungen!"

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für Wirtschaftsrecht sind die richtigen Beratungspartner für die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen des heutigen Wirtschaftslebens. Ihr Spezialwissen ermöglicht es den Wirtschaftsjuristen Probleme frühzeitig zu erkennen und Problemlösungen von rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Seite zu erarbeiten. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für Wirtschaftsrecht beraten Unternehmen und Unternehmer in allen Wirtschaftsfragen wie z.B.: Franchiserecht, Gründung, Organisation, Führung, Umwandlung und Finanzierung, Unternehmensnachfolge, Verhandlung und Vertragsgestaltung bei Unternehmenskäufen. Unternehmenssanierungs- und Insolvenzrecht.

Franchisenehmer und auch deren Mitarbeiter können sich für weitere Informationen und Hilfe dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis ,,Franchise" anschließen. Hier werden die Interessen der Geschädigten gebündelt und diese bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche von den BSZ e.V. Vertrauensanwälten begleitet und unterstützt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Aktionsbündnis Anmeldeformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular-AB?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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