Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 08:15 Gemeinsam stark in SAP Intralogistik-Projekten: CAS AG, IAL und THEM C.... 08:14 Gemeinsam stark in SAP Intralogistik-Projekten: CAS AG, IAL und THEM C.... 17:36 Autobelehnung Wien, Linz, Graz, München und Berlin. 17:35 Autobelehnung Wien, Linz, Graz, München und Berlin. 16:59 MS8607: Druck, Temperatur und Feuchte mit nur einem Sensormodul erfass.... 16:59 MS8607: Druck, Temperatur und Feuchte mit nur einem Sensormodul erfass.... 15:30 Pferdegestützte Therapie für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten. 11:25 gevekom gewinnt TotalEnergies Safety Award 2026 & beweist Expertise im....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Bundesgerichtshof verurteilt Allianz Versicherung zur Rückzahlung von Versicherungsprämien bei Lebensversicherungen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 481 Wörter · 481 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Rückzahlungsansprüche in Millionenhöhe für Kunden der gesamten Versicherungsbranche möglich

Der Bundesgerichtshof hat die Allianz AG zur Rückzahlung von Versicherungsprämien einer Lebensversicherung verurteilt. Geklagt hatte ein Kunde der Allianz AG, der bei der Gesellschaft eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Nachdem er den Vertag mehrere Jahre lang bespart hatte, kündigte er schließlich im Jahr 2008 seine Lebensversicherung. Anstatt aber den gesamten einbezahlten Betrag zurückzuerhalten, kam nur der Rückkaufswert, der deutlich unter der Summe der geleisteten Beiträge war, zur Auszahlung. Hiergegen klagte der Versicherungsnehmer und machte geltend, bei Vertragsschluss weder auf diesen Umstand noch wirksam über die Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt worden zu sein.

Der Bundesgerichtshof gab dem Versicherungsnehmer der Allianz AG nun dem Grunde nach Recht. Danach besteht ein prinzipiell unbegrenztes Widerrufsrecht des Kunden, solange dieser nicht über seine Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt worden ist. ,,Dieses Urteil ist eine überaus positive Nachricht für viele Kunden von Lebensversicherungen, die ihre Verträge gekündigt haben und sich bisher mit dem oftmals deutlich niedrigeren Rückkaufswert zufrieden geben mussten", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. ,,Dies gilt zumindest für bereits gekündigte Altverträge zwischen 1994 und 2007. Kunden mit solchen Versicherungsverträgen können nun grundsätzlich den Rest ihrer einbezahlten Beiträge zurückfordern. Darüber hinaus können Versicherungsnehmer entsprechender Altverträge auch jetzt noch ihren Vertrag widerrufen und sämtliche Einzahlungen zurückerhalten."

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer jeweils nicht oder nicht ausreichend über seine Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt worden ist. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Sie vertritt in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Das Spezialgebiet dieser Kanzlei ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen ihrer Anwälte. Die von dieser Kanzlei geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Lebensversicherung gegründet. Es bestehen gute Gründe, seine individuellen Ansprüche prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=03e4495c1635743bf4bd26519cff34b5

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 09.05.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
cllblub

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.