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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. kritisiert das Schadensmanagement der Versicherer.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 637 Wörter · 273 Aufrufe

Es hat gekracht. Das Auto ist beschädigt. Als Beteiligter ist man geschockt. Da freut man sich als Geschädigter doch, wenn die Versicherung unverzüglich mit einem Kontakt aufnimmt oder sofort einen Betrag an die Werkstatt zahlt.

Es entsteht der Eindruck einer besonders schnellen und effektiven Regulierung des Schadens. Aber Vorsicht! Schnelle Hilfe ist nicht immer gute Hilfe, warnt der BSZ® e.V. aus Dieburg.

Immer öfter beschweren sich Geschädigte beim BSZ® e.V. über zu wenig erhaltenen Schadensersatz und Verzögerungstaktiken der Versicherungen. Auch die Medien haben hierüber schon verschiedentlich berichtet. „Das sind die typischen Auswirkungen des Schadensmanagements der Versicherungswirtschaft und deren Regulierungspraxis“, erläutert Horst Roosen vom BSZ e.V.. „Was der Versicherte zunächst als gutes Serviceangebot seines Versicherers empfindet, dient in Wirklichkeit nur dazu, die Unfallregulierung in für die Versicherer günstige Bahnen zu lenken. Trotz gravierender Interessenkollision beraten Versicherer den Geschädigten oft über seine Rechte. Für den Geschädigten entsteht aus diesem Sachverhalt das Risiko, nicht vollen Schadenersatz zu erhalten. Die Versicherungen wissen nämlich genau, dass Anwälte mehr und schneller Schadensersatz herausholen.“

Die große Abzocke

Da die Geschädigten in der Regel gar nicht wissen, welche Ansprüche Sie gegen die Versicherung haben und da der Schädiger hier die Rolle des Beraters für den Geschädigten übernimmt, kann von einer nachhaltigen Interessenvertretung des Geschädigten nicht ausgegangen werden. Die Taktik des Versicherers ist, die Geschädigten am Sachverständigen und Anwalt vorbei zu schleusen und so deren Kosten zu sparen. Manche Schadensposition fällt dabei oft unter den Tisch, genauso wie die vollständige Reparatur zweifelhaft ist. Häufig regulieren Versicherungen auch erst einmal unproblematische Positionen durch schnelle Scheckzahlung vorab, um den Geschädigten in Sicherheit zu wiegen und um dann an juristisch komplizierter Stelle zu sparen. Besonders problematisch sind Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschäden. Hier ist man einem versierten Schadenssachbearbeiter ohne juristischen Beistand sowieso ausgeliefert.

Betroffene sind gut beraten, sich auf eine Schadensteuerung durch den Versicherer nicht einzulassen. Nach einem unverschuldeten Unfall sollte jedermann von seinem Recht, auf Kosten des Versicherers des Unfallgegners einen Rechtsanwalt zu beauftragen, Gebrauch machen.

Vorsicht bei Vertragsanwälten von Versicherungen

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, warum manche Anwälte Vertragsanwälte sind und manche nicht, warum manche Anwälte gegen Versicherungen nicht vorgehen und manche schon?

Kann man die Versicherung und den Mandanten gleichzeitig vertreten?
Glauben Sie, dass Sie gut vertreten sind, wenn Ihr Anwalt am Tropf der Versicherung hängt?

Für viele betroffene Versicherte kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen.

Das ab sofort gültige BSZ® e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte“ ermöglicht jedermann leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.

Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem BSZ e.V. unter dem Stichwort “Versicherung“ per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihre Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.

Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.
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Sie können unter dem Stichwort “Versicherung“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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