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BGH Rechtsprechung gilt auch für Dachfonds - Stratego Grund vor dem Landgericht Berlin

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 337 Wörter · 337 Aufrufe
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Die 10. Zivilkammer des Landgerichts hat am 11.6.2014 in der mündlichen Verhandlung mitgeteilt, dass eine Klage auf Schadenersatz gegen die Berliner Sparkasse voraussichtlich Erfolg haben wird.

Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat am 11.6.2014 in der mündlicher Verhandlung verlautbart, dass sie der Klage der Anlegerin auf Schadenersatz gegen die Berliner Sparkasse voraussichtlich Erfolg haben wird.

Die Berliner Sparkasse hatte der Klägerin im Jahre 2008 Anteile an dem Immobiliendachfonds Stratego Grund vermittelt und zum Kauf geraten. Hierbei hat es der Berater der Berliner Sparkasse unterlassen seine Kundin über die speziellen Risiken des Kaufs von Anteilen an dem Dachfonds Stratego Grund aufzuklären. Insbesondere hat die Berliner Sparkasse die Pflicht, über das Risiko der Schließung bzw. Aussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen aufzuklären.

Wichtig: Das Landgericht Berlin bejaht die Aufklärungspflicht bei Dachfonds:

Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Berlin folgt der Rechtsauffassung der Klägerin, dass die Rechtsprechung des BGH zur Aufklärungspflicht über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds auch bei Dachfonds Anwendung finden müssen, wenn und soweit diese - wie der Stratego Grund Fonds - in offenen Immobilienfonds als Zielfonds investiert und die Satzungen diesbezüglich ähnliche Klauseln enthalten.

Die Hinweise des Gerichts zeigen deutlich, dass Anleger des Stratego Grund Fonds rechtzeitig auf den vollen Schadenersatz klagen sollten, soweit aussergerichtliche keine Einigung mit der Berliner Sparkasse zu erzielen ist.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Stratego Grund" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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