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Beteiligungen an Fonds bergen viele Risiken – Unabhängige Prüfung kann vor Schaden bewahren.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 588 Wörter · 312 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

In der aktuellen Niedrigzinsphase ist es schwierig eine Anlageform zu finden, die auch noch ein wenig Rendite abwirft. „Daher versuchen es Verbraucher mit einer Beteiligung an geschlossenen Fonds wie Schiffsfonds oder Immobilienfonds. Aber das ist riskant“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Beteiligungen an Fonds bergen viele Risiken – Unabhängige Prüfung kann vor Schaden bewahren. Investitionen in Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Lebensversicherungsfonds und ähnliche Kapitalanlagen sollten den Anlegern ordentliche Renditen bringen. Oft genug ging der Schuss nach hinten los. Die Fondsgesellschaften gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder meldeten teilweise sogar Insolvenz an. Nichts war es mit den prospektierten Renditen. „Schlimmer noch: Die Anleger haben auch noch viel Geld verloren. Nicht selten haben sie den Totalverlust der Einlage erlitten“, so Dr. Perabo-Schmidt.

Viele Anleger wissen nicht, dass sie mit den Fondsbeteiligungen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben. Damit sind nicht nur Chancen verbunden, sondern eben auch Risiken bis zum Totalverlust der Einlage. „Die meisten privaten Anleger sind keine Experten. Die Konstruktion der Fonds ist für sie nur schwer durchschaubar und der Fondsprospekt nur schwer verständlich. Also vertrauen sie ihren Beratern. Der hat jedoch seine eigenen Interessen in Form von Provisionen. Unterm Strich steht, dass sich der Verbraucher an einer Kapitalanlage beteiligt ohne diese zu verstehen und die Risiken abschätzen zu können“, erklärt Dr. Perabo-Schmidt.

Wurden die Fondsanteile erst gezeichnet, ist es schon zu spät. Erfüllt der Fonds nicht die geweckten Erwartungen, ist nicht nur die Enttäuschung groß, sondern eventuell auch die finanziellen Verluste. „Zwar hätte der Verbraucher über die Risiken von seinem Berater aufgeklärt werden müssen und kann ggfs. auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Einfacher wäre es jedoch, sich vor der Beteiligung an einem Fonds eine unabhängige Meinung einzuholen und die Anlage hinsichtlich ihrer Erfolgsaussichten und Verlustrisiken auf Herz und Nieren prüfen zu lassen“, empfiehlt Dr. Perabo-Schmidt. „Das kann später viel Ärger und Geld sparen.“

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat schon zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten, die mit ihren Fondsbeteiligungen Schiffbruch erlitten haben. Verbraucher können von diesem reichhaltigen Erfahrungsschatz profitieren. Bevor sie sich für die Beteiligung an einer Kapitalanlage entscheiden, können sie das Angebot von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei gegen Gebühr prüfen lassen.

Für die Prüfung von Kapitalanlageangeboten durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier vorliegende Kapitalanlageangebote bevor eine Investition getätigt wird erst prüfen zu lassen und dazu kostenfrei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prüfung von Kapitalanlageangeboten beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp

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