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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Beratung von Heilberuflern bei Finanzierungen von Arztpraxen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 718 Wörter · 314 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Beratung von Ärzten, Apothekern und anderen Heilberuflern bei Finanzierungen von Arztpraxen durch Rechtsanwälte. Die Beratung von Arztpraxen und Ärzten hat in den letzten Jahren eine höhere Komplexität erfahren, auf die sich Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einstellen sollten.

Bei laufenden Krediten ergeben sich in den Kreditverträgen folgende Probleme:

1. Problembereich: Zinsanpassung
2. Problembereich: Zinscap-Prämie
3. Problembereich: Zinsabrechnung
4. Problembereich: Verjährung und Verwirkung
5. Problembereich: vollzogene Verträge
6. Problembereich: KfW-Darlehen
7. Problembereich: Lücken bei endfälligen Darlehen
8. Problembereich: Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken/Yen

Das Beratungsfeld der Praxisfinanzierung wird vielfach spezialisierte Banken bzw. Finanzdienstleistern überlassen. Dabei sollten unabhängige Berater dem Heilberufler zur Seite stehen. Diese sollten neben grundlegenden Finanzierungskenntnissen auch die Besonderheiten der Praxisfinanzierung beherrschen.

Ärzte werden bei Finanzierungen der Praxis teilweise für ihre Zwecke zu teuer von Unternehmensberater oder einer Bank beraten. Sie zahlen dann leider oft erheblich überteuerte Kredite zurück und geraten manchmal in wirtschaftliche Not.

Ärzte werden oft von Unternehmensberatern und Kreditinstituten bei der Finanzierung
- einer Praxis ( Neugründung oder Übernahme) oder
- einer Immobilie für die Praxis oder das Eigenheim
mehr schlecht als recht beraten.

Daneben finden Beratungen von Kreditinstituten, insbesondere der ApoBank mit rund 60 % Marktanteil (Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG), der Deutsche Bank usw. statt.

Die Apobank stellt jährlich mehr als zwei Milliarden Euro an Krediten für Existenzgründungen sowie Praxis- und Apothekeninvestitionen zur Verfügung (Deutsches Ärzteblatt, Heft 47, 21.11.2014).

Ein Arzt, der sich frisch niederlässt und meist davor seine Assistenztätigkeit absolviert hat, steht vor dem Weg in die Selbständigkeit oft vor der Problematik, ob er eine Praxis kauft, eine Praxis neu gründet in eine BAG geht und wie er sein Projekt finanzieren soll.

Da umfassendes Finanzierungsfachwissen bei Ärzten oft fehlt, wenden sich Ärzte an Unternehmensberater und Banken, um sich beraten zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass die Ärzte meist vollstes Vertrauen in ihre Berater haben und eines an Geld für die Vermittlung von Krediten bezahlen.

Die Berater vermitteln dann unterschiedliche Darlehensformen, KFW Darlehen, Geldanlagen und sonstige Finanzprodukte. Es werden oft komplexe Finanzierungsstrukturen aufgebaut.

Grundwissen sollte vom Arzt über die Grundformen langfristiger Finanzierungen vorhanden sein. Es geht dabei um

- Tilgungsdarlehen,

- Annuitätendarlehen oder

- endfällig Darlehen (Zinszahlungsdarlehen).

Das Tilgungsdarlehen hat eine konstante Tilgung, auf Restschuld berechnete Sollzinsen sinken im Zeitablauf.

Das Annuitätendarlehen hat eine konstante Rate, der Sollzins- und Tilgungsanteil variiert innerhalb der Rate und dies orientiert sich an einem Index (Euribor) o.a.

Das Zinszahlungsdarlehen hat eine konstante Sollzinszahlung, die Komplettilgung erfolgt am Ende, die Schuld bleibt konstant, da nur Zinsen gezahlt werden. Hier werden steuerliche Effekte genutzt.
Bei Existenzgründern oder bei neuen Geschäftsfeldern können öffentliche Finanzierungsmittel (KFW Darlehen) nach den jeweiligen Voraussetzungen für die Fördermittelkredite genutzt werden.

Der Kontokorrentkredit ist ein Betriebsmittelkredit, er dient zur Vorfinanzierung der Kosten der Anlaufphase der Praxis. Die Inanspruchnahme (Ausnutzung des Kreditlimits) unterliegt ständigen Schwankungen nach Bedarf der Praxis.

Die Kreditvergabe orientiert sich an der Kreditfähigkeit, der Bewertung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der Kreditsicherung.

Ärztinnen und Ärzte sollten sich wegen der Kredite neben ihrem Kreditinstitutsberater oder dem Finanzierungsberater eine Zweitmeinung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen. Bei laufenden Krediten ist ein Kreditsachverständiger oft sehr hilfreich, der überhöhte Zinsen oder zu hohe Zahlungen aufspürt.

Auch das lesenswerte Buch von Olaf Kumpfert: "Zinsklau - Wie Banken uns ausrauben" ist hilfreich. Auf dem Buchdeckel lesen Sie:

"Hätten Sie gedacht, dass Banken falsch rechnen? Regelmäßig werden Kunden bei der Zinsberechnung übers Ohr gehauen, der Schaden der Verbraucher geht in die Milliarden. Es könnte jeden treffen, der seinen Dispo nutzt, sein Haus oder seinen Betrieb mit Hilfe einer Bank finanziert hat".

Für die Prüfung Ihrer Möglichkeiten durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft/Bank und Finanzierung.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=cc9a006991fdda6d892404175c91bfa4

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. Mai 2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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