Bearbeitungsgebühren in Privat-Kreditverträgen unzulässig. Geldinstitut zur Rückzahlung auffordern!
Jahrelang war das Standard: Bei Abschluss eines Darlehensvertrages war auch eine Bearbeitungsgebühr an die Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank zu zahlen. In der Regel zwischen 1 und 3,5 % der finanzierten Summe. Da kommt bei 200.000 Euro Kreditsumme einiges zusammen.
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) BGH, Urteil vom 13.05.2014, AZ XI ZR 170/13 + BGH, Urteil vom 13.05.2014, AZ XI ZR 405/12 und zuvor schon neun Oberlandesgerichte entschieden haben, ist die Berechnung einer solchen Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt.
Die zu Unrecht abgerechnete Gebühr steht Ihnen zu, dies ergibt sich auch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (Bereicherungsrechtsanspruch): Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Zusätzlich haben Bankkunden gemäß § 246 BGB Anspruch auf 4 % Zinsen p.a. auf die zu Unrecht erhobene Gebühr.
Unser Tipp: Schreiben Sie Ihre Bank, Sparkasse oder Volksbank an und fordern Sie die zu Unrecht abgerechnete Gebühr zurück. Setzen Sie eine Frist von 15 Tagen zur Erstattung.
Führt das nicht zum Erfolg, kontaktieren Sie uns. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen gerne!
Übrigens: Nach unserer Erfahrung werden die Anwaltskosten regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch darum kümmern sich die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne für Sie.
Alternativ ist auch eine erfolgsabhängige Vergütung möglich, die dann jegliches finanzielle Risiko für Sie ausschließt.
Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Bank und Gebühren“ prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte kostenfrei Ihren Rückzahlungsanspruch.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Bank und Gebühren“
Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Bank und Gebühren“ können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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