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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Bankraub: Im „Wilden Westen“ wurden die Banken ausgeraubt – Heute rauben die Banken ihre Kunden aus.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 6 Min. Lesezeit · 1.270 Wörter · 350 Aufrufe

Viele Bankkunden zahlen exorbitant hohe Gebühren an ihre Banken die eigentlich in keinem wirklichen Zusammenhang mit den durchzuführenden Leistungen stehen.

Banken schröpfen Ihre Kunden in einem Ausmaß, dass die Gerichte immer öfter eingreifen müssen.
Bankkunden sollten sich deshalb von ihrem Bankberater einmal ausführlich erklären lassen, warum die Bankgebühren so hoch sind und wie das in Einklang mit den Jubelbilanzen der Geldhäuser zu bringen ist. Bankdienstleistungen sind in der Regel ausgeklügelte sehr effiziente Systeme, die eigentlich die Gebühren viel niedriger halten sollten, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der Gebührendschungel der Banken macht es den Kunden fast unmöglich einen Gebührenvergleich mit anderen Banken anzustellen. Wettbewerb unter den Banken ist somit nur eine Spiegelfechterei. Für jede Art von Konto werden von Bank zu Bank unterschiedliche Bedingungen angeboten, dazu kommen komplizierte Berechnungsmethoden für jegliche Transaktionen und Leistungen. Vor diesem Hintergrund ist auch erklärbar, warum nur wenige Menschen ihre Bank wechseln. Es ist der Mangel an Preistranzparenz und die Unmöglichkeit die Kosten zu vergleichen, die Bankkunden von einem Wechsel zu einer andern Bank abhält.

Selbst wenn eine Bank mit einer windigen Kapitalanlage oder Falschberatung Anleger um ihre Ersparnisse gebracht hat, wechseln nur wenige zu einer anderen Bank.
Das ist der Angst geschuldet, plötzlich ohne Bankkonto dazustehen und nicht mehr in der Lage zu sein, sein Gehalt überweisen zu lassen, geschweige den Rechnungen bezahlen zu können. Angst und Ungewissheit verhindern den Bankwechsel, wenn Essen, Wohnen ja Leben auf dem Spiel steht.

Sobald sich Geld in den Händen einer Bank befindet wird sie einen Teil davon für ihre eigenen Geschäfte nutzen. Sie kann es verleihen oder investieren und natürlich zur Kosten- und Gebührentilgung verwenden. Der Bankkunde kann nur hoffen und darauf Vertrauen, dass seine Bank das richtige Augenmaß dafür hat, wie viel Geld sie halten muss um Ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Was passiert, wenn das nicht klappt, hat uns die „Finanzkrise“ praktisch vorgeführt.

BANKEN MOGELN SICH DURCHS LEBEN
„Vertrauen Sie Ihrer Bank?“ Die Frage ist ein echter Partyknüller und in jedem Fall Einstieg in eine lebhaft kritische Diskussion über Bankprodukte, Bankregeln und Bankvorgehen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller ist als Fachanwalt ausgewiesener Bankrechtsexperte und dadurch oft mit den derzeit aktuellen Bankrechtsthemen befasst. Hier ein aktueller Überblick:

Falsche Widerrufsbelehrungen
„Auch in den Widerrufbelehrungen, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden und nicht mehr unter die Generalamnestie fallen, gibt es bei nahezu allen Banken massenhaft Fehler, die einen Widerruf rechtlich wasserdicht möglich machen. Trotzdem wird nahezu jeder Widerruf erst einmal abgelehnt. Erst anwaltlicher Druck bringt in manchen Fällen ein Einlenken. Viele Verfahren müssen aber weiterhin vor Gericht entschieden werden. Banken haben sich auch zunehmend mit Widerrufen von „quasi-gewerblichen Darlehen“ zu befassen sowie mit Widerrufen von Darlehen bei verbundenen Geschäften.

Kreditbearbeitungsgebühren
Nach einem entscheidenden Urteil des BGH aus 2014 dürfen für Verbraucherdarlehen grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren einbehalten werden. Die aktuelle Rechtsprechung erweitert diesen Anspruch mittlerweile auch auf gewerbliche Darlehen, wenn die Bank die für die Gebühr geleistete Arbeit nicht konkret benennen kann und die Bearbeitungsgebühr nur Teil einer pauschalierten Klausel in den AGB ist.

Zu hohe Dispozinsen
Wer als Unternehmer lange Jahre recht hohe Dispositionszinsen akzeptieren musste, um liquide zu bleiben oder Vorhaben realisieren zu können, der hat in den meisten Fällen mehr oder weniger viel zu viel gezahlt. Bei der Anpassung der Dispozinsen an den Leitzins agieren Banken zögerlich, gar nicht oder mit falschen Werten. Schnell ermogeln sich Banken so einen Vorteil gegenüber dem Kunden, der in relativ kurzer Zeit eine ordentliche Summe ergibt. Cäsar-Preller: „Dieses Geld ist bedingungslos rückforderbar!“

Fehlerhafte Kapitalanlageberatung
Banken haben vielfach in der Kapitalanlageberatung große Fehler gemacht und provisionsorientiert falsche Produkte an die falschen Anleger verkauft. Auf Basis der geltenden BGH-Rechtsprechung sind solche Kapitalanlagen kurzfristig rückabzuwickeln.

Fehlerhafte Beratung bei Kontoüberziehung
Wer sein Konto dauerhaft überzieht, hat Anspruch auf eine gute Beratung. Banken müssen ihren Kunden angemessene Alternativen zu Kontoüberziehung und Dispokredit anbieten. Versäumen sie dies, haben betroffene Bankkunden einen Schadensersatzanspruch.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller geht davon aus, dass die komplette deutsche Bankenlandschaft über Nacht zusammenbrechen würde, falls alle Kunden ihre Ansprüche nachweisen und einfordern würden: „Die Banken mogeln sich durchs Leben!“

Sie denken, dass Ihre Bank Sie eventuell übervorteilt?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen ihnen bei der Beweisführung und setzt Ihre Ansprüche durch!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4d0c44e53d6225578debc45660dd47cf

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Weitere Berichte zum Thema Bank und Gebühren finden Sie hier.

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/712_Bank-und-Gebuehren?PHPSESSID=4d0c44e53d6225578debc45660dd47cf

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