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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Bankgeheimnis – Kreditkunden müssen schweigen!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 6 Min. Lesezeit · 1.189 Wörter · 337 Aufrufe

Worüber weitgehend Stillschweigen herrscht: Der Widerrufsjoker sticht noch immer! Bankkredite, die widerrufen worden sind, haben für Kunden von Banken und Sparkassen noch immer hohes Sparpotential.

Dabei geht es nicht nur um niedrigere Zinsen, sondern außerdem auch um zusätzliche Geldzahlungen an Bankkunden. Daran ändert sich auch nichts, dadurch dass das Widerrufsrecht für manche Fallkonstellationen inzwischen abgeschafft worden ist. Der einmal rechtzeitig ausgesprochene Widerspruch wird durch die neue Gesetzeslage gerade nicht wertlos. Und was viele Darlehensnehmer nicht wissen: für etliche Fälle gilt das uneingeschränkte Widerrufsrecht auch noch heute ungeschmälert.

Banken ermöglichen gute Umfinanzierungsdeals

Auf den ersten Blick ist es deshalb verwunderlich, dass man von den aktuellen Erfolgen der Kreditnehmer relativ wenig in der Öffentlichkeit erfährt. Der Grund für die immer weniger publizierten positiven Meldungen zugunsten der Darlehenskunden liegt – wie so oft – in einem winzigen Detail. Denn die Banken und Sparkassen lassen es immer weniger auf für sie kritische Gerichtsentscheidungen ankommen. Sie wählen in solchen Fällen ganz klar den Weg des geringsten Widerstandes und vergleichen sich kurzerhand mit ihren Kunden. Sicherlich ein schlauer Schachzug seitens der Kreditinstitute, denn eine der Klauseln in einem solchen Vergleich ist, dass die Bankkunden das für sie positive Ergebnis nicht weiter erzählen dürfen. Damit nicht genug, auch die Anwälte, die für diese Bankkunden gekämpft haben, werden im konkreten Fall faktisch zum Schweigen verdonnert. So erfährt die Allgemeinheit gerade nicht, dass hinter den Kulissen noch immer gute Deals für günstige Umfinanzierungen geschlossen werden.

Worüber nicht geschwiegen werden muss: Die Tendenz der Gerichte, solche Vergleiche zu forcieren. Denn nicht nur den finanzierenden Kreditanstalten sichern Vergleiche die Vorteile von Verschwiegenheit und günstigeren Kosten, sondern auch die Richter haben ihren Nutzen. Die Gerichtsverfahren sind schneller zu Ende. Dieses wiederum ist gleichzeitig auch ein wichtiger Beweggrund für viele Bankkunden sich zu einigen, da sie schneller in den Genuss von günstigeren Zinsen für die Finanzierung kommen.

Nutzen Sie das Wissen der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei und sparen bares Geld.

Sollte man darüber schweigen? Diese Anwälte meinen nein – lassen Sie uns darüber reden und bringen wir es auf den Punkt: Nach Erfahrung dieser Rechtsanwälte nutzen noch zu wenig die Chance, die der Widerrufsjoker bietet. Aus vielen Gesprächen mit Bankkunden, die widerrufen haben und unsicher sind, wissen die Anwälte, dass sie nach einem ersten kostenfreien Gespräch oder Telefonat mit der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Klarheit darüber erzielen, was für Sie sinnvoll ist; weil diese Anwälte kein Blatt vor den Mund nehmen.

Über den BSZ® e.V.:

Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch (Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Finanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Finanzierung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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