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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

BaFin untersagt Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG das Kreditgeschäft

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 932 Wörter · 446 Aufrufe

Mit Bescheid vom 07.12.2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft untersagt. Ferner wurde die Rückabwicklung der Darlehensverträge unverzüglich angeordnet.

Welche Personen sind betroffen - was bedeutet die Untersagung für die Anleger?

Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG vertrieb Darlehen auf Pfandscheinbasis. Ferner belieh man auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien gewerbsmäßig.

Damit betrieb die Gesellschaft nach Ansicht der BaFin ein Darlehens- und Kreditgeschäft, ohne dass eine hierfür erforderliche Genehmigung vorlag.

Folglich müssen die Lombardgeschäfte jetzt rückabgewickelt werden.

Bedrohlich für die Anleger ist allerdings, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihr Geschäft letztlich mit Geldern der „Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ betrieben hatte.

Diese hatte sich das Geld auf dem grauen Kapitalmarkt von Anlegern über stille Beteiligungen geliehen.

Der Zusammenhang zwischen Pfandkreditgeschäft Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG und der Ersten Oderfelder KG – Erwartungen der Anleger?

Nach der Modell- Konstruktion waren die stillen Beteiligungen nach einer Laufzeit von 36 Monaten beendet und hätten zu einer Rückzahlung der Kapitalkonten und der Gewinnbeteiligungen führen müssen.

Anleger haben allerdings nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit vor einigen Wochen bereits von der Ersten Oderfelder KG hören müssen, dass die Gelder an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG verliehen waren und Rückflüsse aus den dort getätigten Pfandkreditgeschäften nicht in erforderlichem Umfang erfolgen können.

Denn die Lombardium habe keinerlei Ansprüche auf Rückzahlungen der Pfanddarlehen – sie könne lediglich die hereingenommenen Güter versteigern, allerdings zu wahrscheinlich nicht auskömmlichen Preisen.

Die Ansprüche unserer Mandanten werden also derzeit nicht bedient, weil das Geschäftsmodell keine planbaren Rückflüsse hergibt.

Ob Sie jetzt noch bedient werden können, nachdem der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG die Rückabwicklung des Pfand-Darlehensgeschäftes insgesamt aufgegeben wurde, erscheint höchst fraglich.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Steffens rät den Anlegern, die bereits ausgelaufenen Verträge umgehend abzuwickeln und die entsprechenden Kapitalkonten einzufordern.

Anleger mit noch länger laufenden Beteiligungsverträgen sollten anwaltlichen Rat beschaffen, um die Frage einer möglichen außerordentlichen Kündigung zu erörtern.

Sollte die Lombardium Hamburg KG nicht in der Lage sein, die Darlehen vollständig an die Erste Oderfelder KG zurückzuführen, scheinen weitere Unannehmlichkeiten für die Anleger vorprogrammiert.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 11.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Steff

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