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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

BaFin ordnet Rückabwicklung der Verträge mit der SunRise Energy GmbH an.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 948 Wörter · 553 Aufrufe
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnet die Rückabwicklung der Verträge mit der SunRise Energy GmbH wegen des betreibens eines verbotenen Einlagengeschäftes an. Anleger sollten ihre Ansprüche geltend machen. Die SunRise Energy GmbH muss unerlaubt betriebene Einlagengeschäfte rückabwickeln.

Gegen den Bescheid der BaFin hat die SunRise Energy GmbH Widerspruch eingelegt und versucht, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anordnen zu lassen. Damit müsste zunächst noch nicht abgewickelt werden.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Anordnung der aufschiebenden Wirkung jedoch mit Beschluss vom 25. August 2015 abgelehnt. Der Bescheid der BaFin ist somit sofort vollziehbar aber noch nicht rechtskräftig.

Was steckt dahin? Das Geschäftsmodell der SunRise Energy GmbH

Die SunRise Energy GmbH kaufte in der Vergangenheit Anlegerforderungen aus

- Versicherungsverträgen,

- Bausparverträgen oder

- Festgeldvereinbarungen.

Dabei sollte der Kaufpreis als gut verzinstes Nachrangdarlehen in Raten an die Anleger zurückgezahlt werden. Aufgrund des Bescheids der BaFin ist die SunRise Energy GmbH nun verpflichtet, alle angenommenen Anlegergelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Verbraucher schlossen mit der SunRise Energy GmbH qualifizierte Nachrangdarlehensverträge ab. Dabei war der Verbraucher der Nachrangdarlehensgeber, die SunRise Energy GmbH, die Nachrangdarlehensnehmerin.

Die Verträge über die Nachrangdarlehen wurden regelmäßig außerhalb der Geschäftsräume der SunRise Energy GmbH über Vertriebspartner vermittelt.

Die Darlehen waren derart ausgestaltet, dass der Verbraucher den Nachrangdarlehensbetrag 3 Jahre zur Verfügung stellt und dafür 9% bzw. 10,188 % Zinsen p.a. erhält. Dann sollte das Darlehen mit einem Bonus von 73% bzw. 150 % des gewährten Nachrangdarlehens zurückgezahlt werden.

Viele Verbraucher melden beim BaFin nunmehr Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Erreichbarkeit und der fälligen Zahlungen seitens der SunRise Energy GmbH.

Ein Nachrangdarlehen kann unter Umständen widerrufbar sein.

„§ 312g BGB
Widerrufsrecht
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.“

„§ 355 BGB
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat.“

Ein Verbraucher kann daher sein gewährtes Nachrangdarlehen nach § 355 BGB fristgerecht widerrufen, insbesondere wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Was bedeutet dies für die Anleger?

Anleger sollten zunächst ihr Rückzahlungsverlangen gegenüber der Gesellschaft erklären und schriftlich die Rückabwicklung einfordern.

Sollte eine Rückzahlung nicht zeitnah erfolgen oder verweigert werden, kann die Zuhilfenahme eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht sinnvoll sein, um Forderungen gegenüber der Gesellschaft oder möglicherweise gegenüber persönlich haftenden Personen durchzusetzen.

Wer für den Betrieb eines verbotenen Einlagengeschäftes verantwortlich ist, kann möglicherweise auch persönlich für mögliche Schäden von Anlegern in Anspruch genommen werden. Eine solche Strategie kann dann sinnvoll sein, wenn die vorhandenen Mittel der Gesellschaft nicht ausreichen sollten, um die Rückzahlungsansprüche aller Anleger zu befriedigen.

Überprüft werden kann zudem eine mögliche Haftung von Vermittlern oder Beratern, zum Beispiel wegen einer unzutreffenden oder unterlassenen Aufklärung über die Eigenschaften der Kapitalanlagen bei der Sunrise Energy GmbH.

Dies Ergebnis war nach den Turbulenzen der letzten Monate zu erwarten, Es sind viele verärgerte Anleger verärgert, die sich dann auch bei der Bafin beschwert hatten.

Nach den Erfahrungen wird es dann auch irgendwann eine Nachricht in den nächsten Wochen geben, das das Unternehmen in Insolvenz ist.

Kaum ein Unternehmen ist in der Lage die Verfügung auf Rückzahlung an die Anleger dann auch wirklich umzusetzen können.

Aktuell dürfte das Unternehmen schon erhebliche Probleme mit der Rückzahlung fälliger Gelder haben bzw. gehabt haben.

Wie will man da noch eine Insolvenz dann vermeiden? Wird sicherlich nicht funktionieren.

Dramatisch kann das für viele Anleger werden, wenn nicht nur das Unternehmen Sunrise Energy in wirtschaftlicher Gefahr ist, sondern auch andere Unternehmen, wie Solar9580.

Hier wird sich der Druck nun von Seiten der Anleger, über Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzrechtsanwälte, deutlich verstärken, denn beim Unternehmen Sunrise Energy dürfte vermutlich nicht viel zu holen sein, die Anlegergelder im Gesamten sicherlich nicht.

Zur Überprüfung Ihrer Ansprüche aus Ihrer Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Sunrise Energy beizutreten. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft prüfen die Anlegerschutzanwälte auch ob ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
steff

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