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AUSSTIEG AUS SCHROTTIMMOBILIEN DURCH DARLEHENSWIDERRUF

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 877 Wörter · 443 Aufrufe

Der Darlehenswiderruf bietet auch Opfern von Schrottimmobilien eine Chance zum Ausstieg. „Idealerweise liegt zwischen dem Erwerb der Immobilie und der Aufnahme des Darlehens ein verbundenes Geschäft vor.

Dann kann der erfolgreiche Widerruf zur Rückabwicklung des gesamten Geschäfts führen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Ein verbundenes Geschäft liegt in der Regel dann vor, wenn das Darlehen ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie verwendet wurde. Hat die Bank dann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann der Darlehensvertrag widerrufen werden. Der Vorteil: Der Verbraucher kann angesichts der historisch niedrigen Zinsen günstig umfinanzieren und unter Umständen muss die Bank auch die Schrottimmobilie übernehmen. Ob ein verbundenes Geschäft vorliegt und ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Allerdings muss auch beachtet werden, dass für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und 10. Juni 2010 geschlossen wurden, das Widerrufsrecht am 21. Juni 2016 endgültig erloschen ist. Bei Immobilienfinanzierungen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, ist der Widerruf aber immer noch möglich, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. „Dadurch kann ggf. auch eine Anschlussfinanzierung widerrufen werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt,

Auch für ältere Immobiliendarlehen kann es noch eine Hintertür geben. Nämlich dann, wenn das Darlehen in seiner sog. Haustürsituation oder per Fernabsatzvertrag geschlossen wurden. „Vereinfacht gesagt, können Darlehensverträge, die nicht in der Bank abgeschlossen wurden, unter Umständen noch widerrufen werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Neben dem Widerruf können sich noch weitere Möglichkeiten ergeben, sich von der Schrottimmobilie wieder zu trennen. So kann bspw. Sittenwidrigkeit vorliegen, wenn der Kaufpreis der Immobilie ca. 90 Prozent über ihrem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Wurde die Immobilie als Kapitalanlage erworben, hätte der Käufer auch über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen wegen einer fehlerhaften Anlageberatung führen. Außerdem hat der BGH jüngst entschieden, dass auch die Vermittler der Immobilien Provisionen von mehr als 15 Prozent offenlegen müssen.
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Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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