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Aus des Widerrufjokers bei Immobilienkreditverträgen besiegelt!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 753 Wörter · 343 Aufrufe

Der Bundestag hat beschlossen, dass das Widerrufsrecht für alle Verträge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurden, zum 22.06.2016 erlöschen wird.

Rund 70 bis 80% der von Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossenen Immobilienkreditverträge besitzen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Für diese Kreditkunden hat der Bundestag einen einschneidenden Beschluss verabschiedet. Bisher griff hier das „ewige Widerrufsrecht“. Die Kreditkunden können solche Verträge daher auch heute noch widerrufen.

Weil in der Zwischenzeit die Zinsen stark gesunken sind, können sie damit oft tausende Euro sparen. Im Einzelfall droht Banken, Sparkassen und Volksbanken laut Verbraucheranwälten sogar die Herausgabe von bis zu 100.000 Euro.

Dieses ewige Widerrufsrecht wird durch das vom Bundestag beschlossene „Gesetz für Rechtssicherheit“ beendet. Übergeordneter Hintergrund der Neuregelung ist die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Die Möglichkeit des Widerrufs für Altverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen endet nun zum 21.06.2016. Das soll Rechtssicherheit für die Banken und Sparkassen verschaffen.

Widerruf zwecklos ab 22.06.2016

Das ewige Widerrufsrecht wurde 2002 für Immobilienkredite eingeführt, um die Institute zur deutlichen, korrekten und verständlichen Information der Kunden zu zwingen. 14 Jahre später kommt nun die Rolle rückwärts.

Kreditkunden, die einen Vertrag mit einer fehlerhaften Belehrung widerrufen wollen, müssen ihren Widerruf daher bis spätestens 21.06.2016 um 00:00 Uhr bei ihrer Bank oder Sparkasse einreichen.

Widerruf zwecklos ab 22.06.2016 für Altverträge: Nichtstun ist wie so oft keine gute Variante. Schon der mäßig aktive Verbraucher kann diesmal seinen Vorteil nutzen - wenigstens solange ihn die Politik noch lässt.

- Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.

- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs

- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.

- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.

- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.

- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.

- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Link zum Kontaktformular:
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