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Atlantic MS Clara Schulte steht vor dem Verkauf – Sanierungskonzept gescheitert.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 510 Wörter · 340 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Das Sanierungskonzept für den Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte ist offenbar gescheitert. Nun steht das Schiff voraussichtlich vor dem Verkauf, berichtet das ,,fondstelegramm". Die Anleger müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen.

Mit einer Finanzspritze sollte der angeschlagene Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte wieder auf Kurs gebracht werden. Doch offenbar waren weder die Anleger bereit noch einmal Geld in den Fonds zu stecken, noch wurden neue Investoren gefunden. Die wahrscheinliche Konsequenz ist, dass das Schiff verkauft wird. Dabei müssen sich die Anleger jedoch auf finanzielle Verluste einstellen.

Um den Schaden abzuwenden, empfiehlt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. ,,Unserer Erfahrung nach wurden die Anleger in den Beratungsgesprächen oft genug nicht über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt. Daraus kann der Anspruch auf Schadensersatz resultieren", erklärt der Fachanwalt, der bereits zahlreiche geschädigte Schiffsfonds-Anleger vertritt.

Denn Schiffsfonds sind keineswegs eine sichere Kapitalanlage, sondern hoch spekulativ. Mit ihrer Beteiligung gehen die Anleger einige Risiken ein, die schließlich zum Totalverlust ihrer Investition führen können. Zu diesen Risiken zählen u.a. die konjunkturelle Entwicklung, die meist langen Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile. ,,Trotz der Risiken wurden Schiffsfonds aber auch an Anleger vermittelt, die nach einer sicheren Kapitalanlage für die Altersvorsorge gesucht haben. Das nennt man eine klassische Falschberatung, bei der auch das Provisionsinteresse der Banken eine Rolle gespielt haben könnte", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Daher sind die Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch verpflichtet, ihre Rückvergütungen offen zu legen. Wurden zudem noch weitere unverhältnismäßig hohe Provisionen gezahlt, müssen auch diese dem Anleger gegenüber offen gelegt werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft /Schiffsfonds - Atlantic MS Clara Schulte". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=651bbd38f4570a2a1451c52c0d298116
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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