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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Astoria Organic Matters: Mehrere Insolvenzen! Anleger prüfen Schadensersatz!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 964 Wörter · 490 Aufrufe

Insolvenzverfahren eröffnet! Anleger sollten Schadensersatzmöglichkeiten prüfen! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Medienberichten der letzten Zeit zufolge (z.B. fondstelegramm vom 19.12.2016) haben mehrere Unternehmen der Firmengruppe Astoria Organic Matters inzwischen Insolvenz angemeldet. So wurde z.B. für die Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG am 13.12.2016 ein Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Heidelberg unter dem Az. z 51 IN 587/16 eröffnet, weiter für die Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG am selben Tag vor dem Amtsgericht Heidelberg unter dem Az. w 51 IN 590/16.

Dies ist ein schwerer Schlag für Anleger der Astoria Invest AG, die als Emissionshaus der Astoria-Gruppe eigenen Firmenangaben zufolge ausschließlich gegründet wurde, um „weiter industrielle Kompostierungsanlagen nach dem technologisch überlegenen Super-Compost-Verfahren …… zu bauen und zu betreiben“. Kerngeschäft der Gruppe sollte damit die Abfallwirtschaft mit organischen Abfällen sein.

Anleger sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sicher stellen, dass sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, sobald dies möglich sein wird, um über das Insolvenzverfahren eventuell noch einen Teil des investierten Geldes zurück zu erhalten.

Allerdings muss betroffenen Anlegern klar sein, dass alleine über das Insolvenzverfahren keine vollständige Schadenskompensation möglich sein wird. Somit sollten Anleger nach anderen Möglichkeiten der Schadenskompensation suchen. Insbesondere die Firmen- und Prospektverantwortlichen sowie die Vermittler der Anlage stehen hier im Fokus.

Wie der Homepage der Astoria Invest AG zu entnehmen ist, wurden die Beteiligungen über „ausgewählte Vertriebspartner“ vermittelt. Dabei schulden Anlageberater und –Vermittler nicht nur eine anleger- und objektgerechte Beratung, sondern auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage. In Fällen, in denen dies nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müsste, könnten die Anlageberater sich den Anlegern gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht haben. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Astoria Organic Matters“ anschließen

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Astoria Organic Matters“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Astoria Organic Matters“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=2d401c0cc49bbf21eff0491dfcac62f0

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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