Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 13:41 Rekord bei Insolvenzen und Zwangsversteigerungen im Rhein-Main-Gebiet.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:40 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:39 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:37 K&I Schlüsselnotdienst: Günstige 24/7-Türöffnung und moderner Einbruch....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Argentinien-Anleihen: Es gibt Geld – Jetzt handeln!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 828 Wörter · 984 Aufrufe

Argentinien will an den Kapitalmarkt zurück und zahlt auf seine Anleihen. Der Umtausch ist kompliziert – die Beauftragung von Fachleuten scheint sinnvoll.

Argentinien will auf seine Anleiheschulden zahlen. Hintergrund dafür ist der politische Wille des neuen Präsidenten der Republik Argentinien, die verbliebenen Anleiheschulden (Hold Out-Problem) zu regulieren, damit Argentinien an den Kapitalmarkt zurückkehren kann, um zu besseren Konditionen Kapital aufnehmen zu können. Uns drängt sich daher der Eindruck auf, dass Argentinien das Anleiheproblem endgültig und sinnvoll lösen möchte.

Ein Settlement Agreement, also ein Vorschlag zur Regulierung hat Argentinien vor kurzem vorgelegt vor. Der Vorschlag richtet sich auch an alle Anleihegläubiger, die in Deutschland Urteile gegen Argentinien erstritten haben, auf Grundlage von Anleihen, die nach den Anleihebedingungen deutschem Recht unterfielen.

Unklar ist noch, ob der Vorschlag auch für jene Anleihegläubiger gilt, die kein Urteil erstritten haben, aber noch unverjährte Anleihen gegen Argentinien halten. Hier kann es ratsam sein, zur Verjährungshemmung Klage einzureichen. Überdies können dadurch eventuell spätere Zahlungsvorschläge genutzt werden.

Der Vorschlag Argentiniens sieht die Zahlung der vollen Nominale (100 %) vor, plus einer Pauschale von 50 % auf die Nominale, zur pauschalen Abgeltung von Kosten und Zinsen. Diese Gesamt–Quote von 150% ist allerdings begrenzt: Hat der Anleiheinhaber seine Forderung eingeklagt, und ist im erstrittenen Urteil ein niedrigerer Betrag festgestellt (z.B. nur die volle Nominale zu 100 % ohne Zinsen oder Kosten), so wird nur der im Urteil festgestellte Betrag von Argentinien bezahlt.

Der Vorschlag Argentiniens ist nur auf Englisch verfügbar und die Abwicklung ist für den einzelnen Anleihegläubiger kompliziert. Überdies sind viele Details der Abwicklung unklar. Denn bislang orientiert sich die Abwicklung des Vorschlags vor allem an Anleihegläubigern, die Anleihen nach US-amerikanischem Recht erworben haben und vor US-amerikanischen Gerichten geklagt haben. Die praktische Durchführung des Vorschlags in Deutschland ist nicht konkret geregelt. Hinzu kommt, dass eine ganze Reihe von Anleihegläubigern die Anleihestücke physisch vorliegen haben und Clearstream Banking deren Rücknahme zur Einbuchung in das Wertpapierhandelssystem verweigert.

Deswegen ist es sinnvoll, für die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Vorschlags kapitalmarkterfahrene Rechtsanwälte zu beauftragen. Hierfür steht BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Dr. Liebscher verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich von Anleihen und Staatsanleihen, auch im internationalen Kontext.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bietet an, für den einzelnen Anleihegläubiger die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Settlement-Vorschlags zu übernehmen. Hierfür wird die Kanzlei pauschal 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer des erzielten Betrags in Rechnung stellen, mindestens aber 500,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Zur Beauftragung dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist die Erteilung einer Vollmacht und der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung erforderlich. Die dafür notwendigen Unterlagen können unter Angabe des Namens und der Adresse des Anleiheninhabers per E-Mail angefordert werden.

Zur Durchführung des Settlement Vorschlags ist notwendig, dass diese Unterlagen bei der Kanzlei vorliegen, zusammen mit Kopien der Urteile und der Anleihen (bzw. der Depotauszüge) Bitte keine Originale zusenden. Denn die Originale der Urteile/Anleihen werden voraussichtlich in den kommenden Wochen durch den Anleihegläubiger direkt per Boten an die noch zu bestimmende Abwicklungsstelle zu senden sein. Auch hierzu hilft BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Marc Liebscher sodann weiter.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Argentinien Anleihen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

drspäliebsch

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=289d55bdf89abfb7404564a4600d23de

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.