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ApoBank: Gebühren bei KFW-Darlehen unzulässig

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 1.029 Wörter · 691 Aufrufe

Bei jungen Ärzten, Zahnärzten und Apothekern werden oft Förderkredite der KFW in die Finanzierung der Existenzgründung in die Finanzierung eingebaut. Hier werden von der ApoBank Bearbeitungs-gebühren von 2 % verlangt und 2 % weitere Gebühren. Zu Unrecht - so die Überzeugung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Steffens. Rechtstsanwalt Karl-Heinz Steffens ist fokussiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht,

Viele Förderdarlehen sind mit Hilfe der KFW Mittelstandsbank über die jeweilige Hausbank oder Sparkasse oder Apobank ausgereicht worden. Selbst in diesen Verträgen wurden z.T. erhebliche Bearbeitungsgebühren oder sonstige Risiko-Gebühren erhoben. Auf die Rückforderungsverlangen reagieren die Banken, die Sparkas- sen und die apobank mit dem Hinweis, die in 2014 ergangene Recht-sprechung des Bundesgerichtshof BGH sei auf diese Verträge nicht anwendbar.

Einige Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht halten diese Einschätzung für falsch.

Bereits aus den Bedingungen der KFW selbst (Formular-Nr.141672 Version 03/09) ergibt sich, dass die Haus-Banken und Sparkassen grundsätzlich keine weiteren Gebühren vom Darlehensnehmer verlangen dürfen. Dort heißt es:

Berechnung von Kosten und Auslagen

Die Kreditbearbeitung-und Verwaltungskosten des unmittelbar refinanzierten Kreditinstituts sowie der Hausbank sind mit dem Zinssatz und den von der KfW gezahlten programmabhängigen Bearbeitungsgebühren abgegolten, dazu zählen auch Kosten im Zusammenhang mit einem Entkreditnehmer-oder Bankenwechsel. Die Hausbank ist berechtigt, dem Entkreditnehmer folgende Kosten gesondert zu berechnen, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kreditgewährung stehen, konkret nachweisbar sind und dem Entkreditnehmer gegenüber spezifiziert werden: Reisekosten anlässlich von Betriebsesichtigungen und Firmenbesuchen vor Kreditgewährung sowie Kosten anlässlich der Anfertigung von Schätzgutachten und der Überwachung von Sicherungsübereignungen, Kosten für die Bestellung und Eintragung von Grundpfandrechten, Kosten für Fotokopien, Portokosten und Auslagen, die die Hausbank für Rechnung des Entkreditnehmers macht. Sofern von der KfW keine entsprechende Regelung getroffen wird, dürfen Verzichtsgebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen oder ähnliche Kosten für diesen Kredit nicht berechnet werden. Sofern eine Berechnung möglich ist, wird diese von der Hausbank vorgenommen.

Dies bedeutet, alle Bearbeitungskosten und sonstige Gebühren der Hausbank sind zum einen mit dem KfW-Zins abgegolten oder durch eine von der KfW selbst an die Hausbank gezahlte Bearbeitungsgebühr ausgeglichen.

Es ist zwar richtig, dass es sich bei "Förderkrediten" nicht um Verbraucherdarlehen gem. § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB handelt, so dass die Sonderregelungen für "echte" Verbraucherdarlehen auf die KFW Darlehen nicht anzuwenden sind. Für die erfolgreiche Geltendmachung der Rückzahlungsansprüche ist entscheidend, ob die Bearbeitungsgebühr wirksam vereinbart wurde. WEeiter wird zu den Darlehen angeführt, dass die Kreditinstitute hinsichtlich der Konditionen an die Vorgaben aus den Förderprogrammen der KFW gebunden seinen und deshalb selbst keinen eigenen Gestaltungsspielraum hätten. Letzteres kann aber nur dann richtig sein, wenn die Bank Bearbeitungsgebühren der KFW weitergibt /"durchleitet" und dies auch in dem Darlehensvertrag deutlich zum Ausdruck kommt. Ist dies nicht der Fall, so ist nicht nachvollziehbar, warum derartige Darlehen anders behandelt werden sollen als "normale" Privatkredite.

Demnach kann die Hausbank grundsätzlich keine weiteren Gebühren gegenüber den Darlehensnehmern verlangen.

Aus diesem Grund halten Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Ansprüche auf Rückzahlung für berechtigt, auch wenn es zu diesem Spezialfall derzeit noch keine BGH - Entscheidung gibt.

Es bleibt also abzuwarten, welcher Auffassung der BGH äußern wird. Dies ist für Anfang 2016 angekündigt. Damit ist der Förderkredit auch für die apobank ein Problem, weil die Entscheidung so oder so ausgehen kann. Es eröffnet sich somit ein Spielraum für Vergleiche für die Existenzgründer bei der Verhandlung mit der Bank oder im Gerichtsverfahren.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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