Anlegerschutz: Rechtsschutz nur noch für Reiche?
Für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen?
Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung und -Sicherheit zunimmt, wachsen nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) kritisiert, dass der aktive Verbraucherschutz im Kapitalanlagebereich oft durch mangelnden Rechtsschutz unterlaufen wird. Die hohen Gebühren und Kosten sind für einen nicht geringen Teil der Bevölkerung unbezahlbar geworden, bedauert Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V.
Wer Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlagen z. B. gegen offene Immobilienfonds, Schiffsfonds und Medienfonds durchsetzen möchte versucht - sofern vorhanden- von seiner Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz zu erhalten.
In den Privatrechtsschutzbedingungen ist das Risiko der Kapitalanlagen je nach Rechtsschutzbedingungen versichert. In letzter Zeit werden von Rechtsschutzversicherern die Kapitalanlagesachen sehr kritisch geprüft. Es gibt auch schon Policen ohne Deckung für Kapitalanlageprodukte oder mit einer Deckelung der Summe. Einige Rechtsschutzversicherungsgesellschaften sind sogar dazu übergegangen, Angelegenheiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen aus dem Versicherungsschutz komplett auszuschließen. Dies ist eine ungeheure Einschränkung der Versicherungsleistungen, für die der Versicherungsnehmer erhebliche Prämien bezahlt. Jeder Versicherungsnehmer sollte seinen Vertrag ansehen und prüfen, ob eine solche Klausel in dem Vertrag enthalten ist und gegebenenfalls den Versicherer wechseln. Denn einige Gesellschaften bieten noch, wie bisher, den umfassenden Versicherungsschutz auch bei Kapitalanlagen an.
Der BSZ® e.V. rät, Deckungsanfragen grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. Erfahrungen von Fachanwälten für Bank- und Kapitalanlagerecht zeigen, dass es von Rechtsschutzversicherern umfassende Anforderungen bei der Einreichung einer Deckungsanfrage gibt. Es kommt fast immer zu Rückfragen. Es kann auch zu einer Ablehnung der Deckung kommen, wenn der Sachverhalt in den Augen der Rechtsschutzversicherung zweifelhaft ist. Dann muss umfassend ergänzend argumentiert werden. Es gibt inzwischen auch Rechtsprechung gegen Rechtsschutzversicherungen, die die Deckung in Kapitalanlagesachen abgelehnt haben.
Das anwaltliche Engagement für eine außergerichtliche Streitbeilegung ist mitunter nicht sehr ausgeprägt. Auf der anderen Seite wird auf die „Entlastung der Gerichte“ gedrängt ohne sich wirklich an den Bedürfnissen der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger zu orientieren. Dadurch werden viele Betroffene vor Gericht in einen Vergleich gedrängt den sie eigentlich nicht wollten und oft auch nicht verstanden haben.
Die Angst vor hohen Rechnungen ist bei den Betroffenen enorm und hält viele Leute davon ab den Gang zum Anwalt anzutreten, obwohl das sie belastende Problem, eine anwaltliche Beratung mehr als rechtfertigen würde. Der Rat eines Anwalts ist in jedem Falle wichtig, um sich vor Nachteilen zu schützen. So setzen z.b. Schriftstücke von Insolvenzverwaltern meistens Fristen in Gang, bei deren Versäumung Nachteile zu erwarten sind, denn Unwissenheit schützt nicht vor Schaden!
Roosen verweist auf interne Studien nach denen sich jedem Bundesbürger täglich mindestens 3 Rechts-oder Finanzfragen stellen, die er selbst nicht beantworten kann. Da die hohen Anwaltskosten gescheut werden, wird das Problem meist intern mehr schlecht als recht gelöst oder das scheinbar billigste Angebot im Internet wahrgenommen. Das Interessante dabei ist aber, so der BSZ® e.V., dass die Betroffenen durchaus bereit sind, für eine Antwort auch Geld zu zahlen, wenn der Betrag fair erscheint
Da die Mandanten für einen Rechtsrat meist tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ® e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.
Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Klagen?
Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.
Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten
Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.
Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
Sie möchten eine Bearbeitung auf Erfolgsbasis ohne eigenes finanzielles Risiko?
Wenn Sie glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, sollten Sie die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und gegebenenfalls die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte in die Wege leiten. Die mit dem BSZ e.V. verbundenen Prozessfinanzierer finanzieren Fördermitgliedern des BSZ e.V. auf Wunsch die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen Ihnen als Fördermitglied keine Kosten! Die enge Kooperation mit Fachanwälten ermöglicht es, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten. Im positiven Fall werden sämtliche Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare. Sie haben nicht das geringste finanzielle Risiko. Für einen einmaligen Förderbeitrag den Sie selbst bestimmen können beantragen Sie via Online-Formular den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“.
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
https://dieburgcity.wordpress.com/in-unterstuetzerliste-eintragen
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.