Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 17:36 Autobelehnung Wien, Linz, Graz, München und Berlin. 17:35 Autobelehnung Wien, Linz, Graz, München und Berlin. 16:59 MS8607: Druck, Temperatur und Feuchte mit nur einem Sensormodul erfass.... 16:59 MS8607: Druck, Temperatur und Feuchte mit nur einem Sensormodul erfass.... 15:30 Pferdegestützte Therapie für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten. 11:25 gevekom gewinnt TotalEnergies Safety Award 2026 & beweist Expertise im.... 10:18 KI als Chefsache: CrossX-IT zeigte Geschäftsführern, wann Künstliche I.... 08:36 Privatverkauf vs. Makler: In Dresden kann das mehrere Zehntausend Euro....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Anlageberatung eines Bonnfinanzberaters: "Das Anlagekonzept steht im Prospekt".

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 308 Wörter · 397 Aufrufe

Die konsularische Vernehmung eines Bonnfinanzberaters fördert eine erschreckende Unkenntnis des Beraters zu Tage.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Christel Beck mitteilt, soll der Berater angegeben haben, über das Anlagekonzept des Medico Fonds nicht beraten zu haben. Das Anlagekonzept stand im Prospekt. Und der Berater gab an, er habe auch nicht die Kenntnis dazu. Wären Fragen gestellt worden, so hätte er sich bei Bonnfinanz erkundigen müssen.

Auf die Nachschusspflicht gem. § 172 IV HGB habe der Berater ebenfalls nicht hingewiesen. Dies entschuldigte er damit, dass dies damals nicht üblich gewesen sei. Auch von der Bonnfinanz wurde darauf nicht hingewiesen.

Da fragt man sich doch, wie die Berater angeben konnten wir haben vollständig und korrekt beraten. Auch über die Möglichkeit der Weiterveräußerung wurde nicht gesprochen. Auch gab er zur Kenntnis, dass ein Zweitmarkt nicht existierte. Auch darüber wurden die Berater von der Bonnfinanz nicht aufgeklärt. Auch hier gab der Berater an, dass er den Prospekt mit dem Anleger nicht konkret durchgesprochen zu haben.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Christel Beck: Welche fachliche Kompetenz haben die Anlageberater?

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Februar 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

chbeck

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.