Anlageberatung: Der Blick in die Zukunft oder nur Hokuspokus?
Die Welt der Kapitalanlage stellt sich für den Bürger als kompliziert, verwirrend und einschüchternd dar. Deshalb verlassen sich Anleger oft ohne Wenn und Aber auf Ihren Finanzberater. Wohin das führen kann, zeigt die Tatsache, dass durch falsche Anlageberatung Verbraucherinnen und Verbraucher jedes Jahr bis zu 30 Milliarden Euro verlieren. Das ist skandalös. Trotzdem rangiert der finanzielle Verbraucherschutz unter ferner liefen, bedauert Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Die Bürger wünschen sich eine einfache, verständliche, prägnante, schlüssige, präzise und der Wahrheit entsprechende kostenlose Anlageberatung. Ist das möglich?
Wohl kaum! Denn niemand kann in die Zukunft sehen! Eine bombensichere Investitionsentscheidung zu treffen hängt von vielen noch unbekannten Ereignissen ab.
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Bei Anlegern liegen Wunsch und Wirklichkeit oft weit auseinander.
Teuer für den Anleger wird es dann, wenn der Anlageberater die Wirklichkeit dem Anlegerwunsch opfert. Und das dürfte zumindest in vielen Fällen eher die Regel als die Ausnahme sein, denn der Berater will schlussendlich verkaufen! Verkaufsabschluss ohne den Kundenwunsch zu erfüllen ist schwierig. So läuft das Geschäft nun einmal!
Kaum ein Anleger würde die Brieftasche öffnen, wenn vom Anlageberater Vorteile präsentiert werden die im zweiten Satz mit der Risikoaufklärung wieder relativiert würden. In jedem Anfängerseminar für künftige Verkäufer wird gelehrt „ ohne versprochenen Nutzen kein Abschluss! Der gute Verkäufer wird also eher mehr als zu wenig Nutzen versprechen. Seine Aufgabe und sein Ziel ist es, zu verkaufen, auch wenn es in vielen Fällen dann nur zu seinem Nutzen ist.
Wie gut oder wie schlecht beraten wird, darüber gibt es viele Veröffentlichungen.
Aus 18 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz wissen wir, dass viel mehr Anleger durch schlechte, unvollständige oder falsche Anlageberatung als durch Kapitalanlagebetrug Verluste erleiden, sagt Horst Roosen.
Sicher gibt es auch positive Beratungen, aber würden Sie sich in ein kaputtes Auto setzen bei dem die Bremsen nur ab und zu funktionieren? Sicher haben Sie keine Lust gegen die Wand zu fahren! Bei der Anlageberatung dürfte es Ihnen nicht anders ergehen?
Anleger legen Geld an um Gewinne zu machen.
Die Initiatoren von Anlagemodellen wollen auch Gewinn einfahren. Also werden Marketingstrategien entwickelt die Vorsicht und in vielen Fällen auch den gesunden Menschenverstand bei möglichen Anlegern ausschalten können. Das funktioniert prächtig. Unter Insidern ist das als vereinfachte Schlagwort-Beratung bekannt. Beispiel: „ Immobilien sind Betongold“, „Aktien übertreffen alle anderen Anlageformen“, „Kaufen und auf lange Sicht halten“, „nicht alle Eier in einen Korb legen“. Das alles sind gefährliche Halbwahrheiten, aber sehr wirkungsvoll.
Die Anlageergebnisse können vom Anlageberater nicht vorausgesagt werden.
Seine Prognosen sind reine Kaffeesatzleserei. Das Ergebnis Ihrer Investition wird vom freien Wettbewerb am freien Markt bestimmt und die unterliegen immer nicht vorhersehbaren Ereignissen und Risiken, sind dynamisch und entwickeln sich auch ständig weiter.
Glauben Sie also nicht daran, dass Ihnen die Anlageberatung einen klaren Weg zum sicheren Gewinn aufzeigt, es ist immer ein sowohl als auch. Es ist noch nicht einmal vorhersehbar wie viel Möglichkeiten es überhaupt gibt um das investierte Geld zu vermehren oder auch zu minimieren.
Das wollen die Anleger aber nicht akzeptieren. Sie wollen Klarheit und einfache Regeln. Wer das zuverlässig und kompetent vermittelt, wird als qualifizierter Berater wahrgenommen, mit all den bekannten Folgen.
Keine Investition ist ohne Risiko!
Es gibt nicht nur Gewinne sondern es kann auch Verluste geben. Es ist jedoch ein großer Unterschied ob Anleger einen "normalen Anlageverlust" zu verkraften haben, oder Verluste hinnehmen müssen, die aufgrund falscher Anlageberatung entstanden sind. Die Anbieter unterliegen zwar bestimmten gesetzlichen Regeln und Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können.
Anlagevermittler ist schadenersatzpflichtig bei verharmlosenden Risikodarstellungen trotz zutreffender Prospekthinweise
Wer als Anlagevermittler oder Anlageberater bei seinen Ausführungen zu den Risiken einer Vermögensanlage von den zumeist ausführlichen Darstellungen im Prospekt abweicht oder diese relativiert oder verharmlost, setzt sich Schadenersatzansprüchen des geschädigten Anlegers aus. Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 12.7.2007 - III ZR 83/06) kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert. Gerade diese Verharmlosung von Risiken gehört zu den häufigsten Fehlern in der Anlageberatung.
Jahr für Jahr werden in der Silvesternacht mehr alte Ansprüche verpulvert als neue Raketen.
Die Untätigkeit vieler Anleger und die Verjährung bilden den größten "Schutzschirm" für die Banken und andere Vertriebspartner. Jedes Jahr verlieren Tausende Anleger viel Geld durch falsche Anlageberatung. In vielen Fällen merken die Anleger noch nicht einmal, dass Sie falsch beraten wurden und vergeben somit die Chance sich gegen die erlittenen Verluste erfolgreich zu wehren. So ist es auch nur ein kleiner Prozentsatz der von Falschberatung betroffenen Anleger, welcher tatsächlich auch auf Schadensersatz klagt, bedauert man bei dem BSZ e.V.
Nicht jeder Anlageverlust bedeutet automatisch dass die Schuld dem Berater zugerechnet werden kann. Vielmehr ist die Frage zu prüfen, ob das Anlageprodukt welches vom Berater empfohlen wurde, den eigenen Anlagezielen, dem eigenen Alter und dem eigenen Anlage- und Risikoprofil entspricht. Daraus ergibt sich aber auch, dass die für einen Anleger vollkommen ungeeignete Anlage für einen anderen Anleger durchaus akzeptabel sein kann.
Schlechte Anlageberatung lässt sich also nicht einfach durch ein paar Faustregeln feststellen, sondern muss immer individuell betrachtet werden.
Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Anleger sollten deshalb eine Bestandsaufnahme ihrer Anlagen durchführen und jede Investition kritisch hinterfragen.
Vielleicht wurde dem Anleger vom Anlageberater nicht die ganze Wahrheit über die Anlage mitgeteilt. Das kann schlimme Folgen für den Anleger haben. Deshalb sollten sich Anleger immer klar machen, dass die halbe Wahrheit immer noch eine ganze Lüge ist. Stellen Sie sich als Anleger immer die Frage, bemüht sich mein Finanzberater tatsächlich mir ein ehrlicher Makler zu sein, oder nutzt er die Tatsache, dass Anleger kaum rationale Entscheidungen in eigenen Geldangelegenheiten treffen?
Schiffsfondsanleger zum Beispiel haben Ihren Bankberatern geglaubt, dass sie eine sichere und für die Altervorsorge bestens geeignete Kapitalanlage erworben haben.
Heute wissen die Anleger, dass dies nur die halbe Wahrheit war. Um des eigenen Gewinns wegen, haben viele Banken ihre Kunden ins offene Messer laufen lassen.
Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!
"Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen!" Mit dieser der Klage-Unlust der Anleger verdienen die Banken ein zweites Mal Geld am Anleger.
Den Anlegern muss offenbar das Wasser erst bis zum Hals stehen, bevor sie verstehen, dass ihre Gelder in vielen Fällen weg sind, wenn sie nichts unternehmen! Viele wollen abwarten, obwohl die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche droht. Manche wollen sich nicht mit ihrer Bank anlegen - obwohl sie doch eindeutig falsch zum Vorteil der Bank beraten worden sind.
Wie gehen die Banken damit um? Nehmen wir an, dass von 100 Anlegern lediglich 5 ihre Ansprüche geltend machen und vor Gericht ziehen. Selbst wenn diese gewinnen und die Bank am Ende Schadensersatzansprüche bezahlen muss, spart sie bei den 95 Anlegern, die gar nichts unternehmen und ihre Ansprüche einfach verjähren lassen, viel Geld. Unterm Strich eine gute Rechnung für die Bank, denn das Ergebnis wird immer positiv zugunsten der Bank sein.
Freiwillig zahlt fast keine Bank, Klagen vor Gericht sind in den meisten Fällen erforderlich. Aber es ist das gute Recht eines jeden Anlegers, wenn er falsch beraten worden ist, sich dagegen zu wehren und seine Ansprüche durchzusetzen! Warten Sie also nicht, bis es zu spät ist!
Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft anzuschließen.
Fazit der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.
Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten
„Allen Anlegern, die von ihrer Hausbank nicht über Risiken ihrer Geldanlage und insbesondere das Risiko eines Totalverlustes aufgeklärt wurden, ist zu empfehlen, den Rat eines spezialisierten Fachanwalts einzuholen“, sagt Horst Roosen.
In den Fällen drohender Verjährung kann der BSZ e.V. entsprechende BSZ e.V. Vertrauensanwälte und auch staatlich anerkannte Gütestellen benennen.
Die vom BSZ e.V. empfohlenen Anwälte und Gütestellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Darlehens- und Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Damit Betroffenen unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. ein Klage- oder Güteverfahren prüfen lassen können, damit mögliche Ersatzansprüche nicht an der Verjährung scheitern bietet der BSZ e.V. mit seinen Vertrauensanwälten und zwei amtlichen Gütestellen die notwendigen Voraussetzungen alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten.
Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierenden Rechtsanwälte, den staatlich anerkannten Gütestellen und den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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