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Alphapool GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Möglichkeiten der Anleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 650 Wörter · 434 Aufrufe

Anleger der Alphapool GmbH müssen mit finanziellen Verlusten rechnen. Nachdem die Finanzaufsicht BaFin schon im Juli die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben hat, wurde am Amtsgericht Leipzig jetzt auch das Insolvenzverfahren über die Alphapool GmbH eröffnet (Az. 403 IN 840/15).

„Für die Anleger kommt es nun zunächst darauf an, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden. Aber auch weitere rechtliche Schritte sollten geprüft werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Denn es sei nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. „Die Anleger müssen also mit Verlusten rechnen“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.

Die Alphapool GmbH kaufte Anlegern die Forderungen aus Bausparverträgen bzw. Lebensversicherungen ab. Die Anleger sollten nach mehreren Jahren oder über einen gewissen Zeitraum verteilt Zahlungen erhalten. Mit dem Einzug der Geldforderungen habe die Alphapool GmbH laut BaFin ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrieben ohne im Besitz der notwendigen Erlaubnis gewesen zu sein. Daher ordnete die Finanzaufsicht die unverzügliche Abwicklung des Einlagengeschäfts an. „Mit der Abwicklung wäre eigentlich auch die Rückzahlung der Gelder an die Anleger verbunden gewesen. Doch der Insolvenzantrag machte den Anlegern einen Strich durch die Rechnung. Jetzt müssen sie den Verlust ihres Geldes befürchten“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Neben der Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Die können sich einerseits gegen die Unternehmensverantwortlichen richten, die ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben haben und andererseits auch gegen die Vermittler. Diese hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufklären und auch das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. „Ist das nicht geschehen, haben die Vermittler möglicherweise gegen ihre Beratungspflicht verstoßen und sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht haben“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Gaber.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Alphapool GmbH beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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