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Aktuelles BGH-Urteil: Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 611 Wörter · 382 Aufrufe

Mit Urteil vom 11. November 2015 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu den Folgen eines Widerspruchs bei Lebens- und Rentenversicherungen fortgeführt. Damit kann die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen (im so genannten Policenmodell) für den Verbraucher interessant sein.

Neben Verbraucherkrediten besteht auch bei Lebens- und Rentenversicherungen für Verbraucher unter Umständen auch Jahre nach Vertragsabschluss die Möglichkeit, sich durch einen Widerspruch vom Vertrag zu lösen. Das ist dann der Fall, wenn die von der Versicherung verwendete Widerspruchsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Nach einem Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen kann der Verbraucher grundsätzlich alle bis zum Widerspruch gezahlten Prämien zurückfordern. Bei der Rückabwicklung wird der bis zum Widerspruch bestehende Versicherungsschutz, in der Regel in der Höhe des so genannten Risikoanteils, als Vermögensvorteil angerechnet.

Der verbleibende Zahlungsanspruch des Verbrauchers ist oft höher als der Rückkaufwert. Es ist daher empfehlenswert, einen Widerspruch zu prüfen. Die Prüfung des Widerspruchs gilt selbst bei gekündigten und vollständig abgewickelten Verträgen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

steff

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