Akten dokumentieren eine gravierend falsche Funktionsbeschreibung des LKA Hamburg
Mehr als drei Jahre nach der Sicherstellung eines 14-Euro-Taschenmessers muss sich Patrik S. am 25. August 2026 vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek verantworten. Das LKA hatte das gewöhnliche Klappmes
Drei Jahre und ein Monat wegen eines 14-Euro-Taschenmessers
Amtsgericht Hamburg-Barmbek 847 Cs 194/24
Akten dokumentieren eine gravierend falsche Funktionsbeschreibung des LKA Hamburg - Hauptverhandlung am 25. August 2026 vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Hamburg, 10. August 2026. Mehr als drei Jahre nach einer Durchsuchung vom 12. Juli 2023 kommt ein Strafverfahren wegen eines gewöhnlichen Klappmessers und eines gesonderten pyrotechnischen Gegenstands vor das Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Im Mittelpunkt steht ein Taschenmesser, das online bei Amazon für 14 Euro gekauft worden war und vom LKA zunächst als verbotenes Springmesser beschrieben wurde. Gericht und Polizei stellten erst Jahre später ausdrücklich fest: Das Messer besitzt keinen Federmechanismus und muss von Hand geöffnet werden.
"Wer ein Messer selbst öffnet und anschließend eine technische Funktion beschreibt, die das Messer nachweislich nicht besitzt, verursacht keine belanglose Ungenauigkeit. Eine solche Falschbeschreibung kann Beschlagnahme, Einziehung, Geldstrafe und jahrelange gerichtliche Verfahren auslösen."
" Angeklagter Patrik S.
Falsche Funktionsbeschreibung trotz eigener Prüfung
Der LKA-Sachbearbeiter öffnete das sichergestellte Messer am 21. August 2023 im Beisein eines weiteren Beamten und fertigte Lichtbilder an. In seinem Ermittlungsvermerk vom folgenden Tag hielt er fest, ein Knopf zum Hervorschnellen der Klinge habe zwar nicht festgestellt werden können. Gleichwohl schrieb er, die Klinge "springt durch Lösen und anschließendes Loslassen der Sperrvorrichtung hervor und stellt sich selbst fest". Genau diese behauptete Funktion besitzt das Messer nicht.
Die falsche Beschreibung war für die rechtliche Einordnung zentral: Ein Springmesser setzt voraus, dass die Klinge durch Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellt. Tatsächlich handelt es sich um ein Klappmesser mit Liner-Lock. Die Klinge muss vollständig von Hand geöffnet werden und wird erst am Ende des manuellen Öffnungsvorgangs festgestellt.
Gerichtliche Entscheidungen auf Grundlage der Aktenbeschreibung
Am 5. Oktober 2023 bestätigte das Amtsgericht Hamburg die Beschlagnahme des Messers. Das Landgericht Hamburg verwarf die hiergegen gerichtete Beschwerde am 6. November 2023 und übernahm die LKA-Darstellung nahezu wörtlich: Die Klinge springe nach Lösen und Loslassen der Sperrvorrichtung hervor und stelle sich selbst fest. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden dem Angeklagten Patrik S. auferlegt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht verwarf die weitere Beschwerde am 26. Februar 2024 ebenfalls auf Kosten des Beschwerdeführers. Der 9. Strafsenat bestätigte dabei nicht die technische Einordnung des Messers, sondern entschied ausschließlich aus formalen Gründen: Die weitere Beschwerde sei nicht statthaft. Eine inhaltliche Prüfung der behaupteten Springfunktion fand dort nicht statt.
Strafbefehl über 2.250 Euro beantragt
Im Jahr 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls über 90 Tagessätze zu jeweils 25 Euro, insgesamt 2.250 Euro. Zugleich sollten das Klappmesser und der gesonderte pyrotechnische Gegenstand eingezogen werden. Der Strafbefehlsantrag betraf somit beide Tatvorwürfe; hinsichtlich des Messers stützte er sich weiterhin auf dessen Einstufung als verbotenen Gegenstand.
Der Entwurf wurde Patrik S. vor einer gerichtlichen Entscheidung zur Stellungnahme übersandt. Er widersprach dem beabsichtigten Erlass und verlangte eine tatsächliche Prüfung des Messers. Der Strafbefehl wurde in dieser Form nicht erlassen. Ohne diese Gegenwehr bestand die konkrete Gefahr, dass die falsche technische Beschreibung ungeprüft Grundlage einer strafrechtlichen Entscheidung geworden wäre.
Folgen im Strafvollzug
Patrik S. befand sich von 2024 bis 2026 wegen einer anderen Sache in Haft. Nach seinen Angaben wurden in diesem Zeitraum sämtliche von ihm beantragten Vollzugslockerungen und eine Verlegung in den offenen Vollzug wiederholt unter Hinweis auf das noch anhängige Verfahren wegen des behaupteten Verstoßes gegen das Waffengesetz abgelehnt.
Die Auswirkungen beschränkten sich damit nach seiner Darstellung nicht auf Beschlagnahme, Kosten und das Risiko einer Geldstrafe. Das auf der falschen Messerbeschreibung beruhende Verfahren habe über einen längeren Zeitraum auch konkrete Entscheidungen über seine Haftbedingungen belastet. Entsprechende Vollzugsunterlagen können Redaktionen nach vorheriger Prüfung zur Verfügung gestellt werden.
Späte Korrektur: Erst das Gericht, dann ein anderer LKA-Beamter
Am 29. Juli 2025 nahm der zuständige Richter des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek das Messer selbst in Augenschein und führte eine Funktionsprüfung durch. Das Ergebnis war eindeutig: Die Klinge müsse von Hand hervorgeholt werden, springe oder schnelle nicht hervor und bleibe stehen, wenn sie nicht vollständig geöffnet werde. Der Richter bat die Staatsanwaltschaft daraufhin um Prüfung und gegebenenfalls Änderung des Strafbefehlsantrags.
Am 15. Januar 2026 bestätigte schließlich ein anderer Beamter des LKA Hamburg nach eigener Prüfung, dass es sich "eindeutig nicht um ein Springmesser, sondern um ein Klappmesser" handele. Es gebe keinen Federmechanismus; die Klinge müsse manuell geöffnet werden. Der Vermerk kommt ausdrücklich zu dem Schluss, dass das Messer nicht unter das Waffenverbot fällt und hinsichtlich seines Besitzes keine Straftat besteht.
Hauptverhandlung am 25. August 2026
Für den 25. August 2026 hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek nun Hauptverhandlung anberaumt - drei Jahre und einen Monat nach der Durchsuchung. In der Verhandlung soll nach derzeitigem Stand auch die ursprüngliche Ermittlung und die Entstehung der falschen Funktionsbeschreibung aufgeklärt werden.
"Ich empfinde es als Skandal, dass eine mit einem Blick und einem einzigen Öffnungsvorgang überprüfbare Eigenschaft über Jahre falsch in der Akte stand, von mehreren Stellen übernommen wurde und für mich erhebliche Kosten sowie das Risiko einer Geldstrafe auslöste", erklärt Patrik S.. "Es muss geklärt werden, wie ein Beamter, der das Messer selbst in der Hand hatte, zu dieser Beschreibung gelangen konnte und weshalb niemand früher eine einfache Funktionsprüfung vornahm."
Dokumentierte Chronologie
12. Juli 2023: Sicherstellung des Klappmessers als Zufallsfund bei einer Durchsuchung.
21./22. August 2023: Öffnung und Fotografie durch das LKA; anschließend falsche Beschreibung einer angeblichen Springfunktion.
5. Oktober 2023: Bestätigung der Beschlagnahme durch das Amtsgericht Hamburg.
6. November 2023: Verwerfung der Beschwerde durch das Landgericht Hamburg unter Übernahme der LKA-Beschreibung.
26. Februar 2024: Formale Verwerfung der weiteren Beschwerde durch das Hanseatische Oberlandesgericht; keine Sachprüfung.
2. September 2024: Mitteilung, dass die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls beantragt hat.
2024 bis 2026: Nach Angaben Patrik S. Ablehnung von Vollzugslockerungen und offenem Vollzug unter Hinweis auf das laufende WaffG-Verfahren.
29. Juli 2025: Erste dokumentierte richterliche Funktionsprüfung; Feststellung, dass die Klinge von Hand geöffnet werden muss.
15. Januar 2026: Bestätigung eines anderen LKA-Beamten: kein Springmesser, kein Federmechanismus, kein strafbarer Besitz.
25. August 2026: Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek.
Hinweis für Redaktionen
Die genannten Vermerke, Beschlüsse und Verfügungen liegen als Aktenkopien vor. Relevante Unterlagen können Redaktionen zur Überprüfung zur Verfügung gestellt werden. Aktenzeichen: Amtsgericht Hamburg-Barmbek 847 Cs 194/24.
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Thomas Rasmussen
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Winterhuder Weg 53
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