Achtung Immobilieneigentümer: Widerrufsjoker endet am 21. Juni 2016
Viele Darlehensverträge über Immobilien aus den Jahren 2002 - 2010 weisen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf. Das haben Verbraucherzentralen belegt und überprüft.
Dieser Umstand ermöglicht es Verbrauchern auch nach Jahren, die Verträge zu widerrufen. Die Motivation dafür sind die aktuellen Zinsen. Die Zinsen liegen heute deutlich niedriger als vor Jahren - meistens mindestens 2 % p.a.. so dass Kreditnehmer durch einen Widerruf zehntausende Euro sparen können.
Eine Gesetzesänderung bedeutet aber das Aus für das diesen "Widerrufsjoker". Bis 21. Juni 2016 müssen Darlehensnehmer jetzt handeln.
Der Bundestag hat am 18. Februar diesen Jahres beschlossen: Das ewige Widerrufsrecht für Millionen zwischen 2002 und 2010 geschlossener Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt mit Ablauf des 21. Juni 2016.
Das „Gesetz für Rechtssicherheit“ schafft damit das ewige Widerrufsrecht ab und schützt Banken und Sparkassen fortan vor hohen Rückzahlungen aus Altverträgen.
Für Darlehensnehmer mit Altverträgen, die einen Widerruf aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Erwägung ziehen, besteht damit jetzt akuter Handlungsbedarf.
Spätestens am 21. Juni diesen Jahres muss ihr Widerruf bei der Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank eingegangen sein.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
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