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Accessio / Driver & Bengsch AG: Landgericht Itzehoe verurteilt Vorstände wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 505 Wörter · 479 Aufrufe
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Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 22.06.2015 die beiden Vorstände der Accessio AG zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein von deer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuter Anleger, der aufgrund der von der Accessio AG betriebenen Wertpapiergeschäfte hohe Verluste erlitten hatte.

Das Landgericht Itzehoe blieb in seinem Urteil zwar bei seiner Linie, verneinte grundsätzlich eine Haftung der beiden Vorstände der Accessio AG und wies in diesen Punkten die Klage ab. Anders bewertete das Landgericht aber die der Zeichnung der Inhabergenussscheine der Pongs & Zahn AG zugrunde liegende Beratung durch die Accessio AG. Das Landgericht führt in seinem Urteil hierzu aus: „Die Beklagten haben den Kläger mit der Empfehlung des Erwerbs der Inhabergenussscheine der Pongs & Zahn AG vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt.“ Denn nach der Ad hoc Mitteilung vom 09.04.2007 war es grob fehlerhaft, weiterhin den Erwerb der Anleihe zu empfehlen.

„Bedauerlich ist zwar, dass die Haftung der Vorstände auf den Schaden dieser alleinigen Anleihe beschränkt wird. Umso erfreulicher ist aber, dass somit wenigstens eine Teilkompensation der Anleger erfolgen kann, nachdem sich die Accessio AG ihrer Verantwortung durch Insolvenz entzogen hatte“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Christian Luber, LL.M., M.A. „Zu berücksichtigen ist auch weiterhin, dass der 5. Senat des OLG München die Depotbank der Accessio AG zu Schadensersatz verurteilt hat. Hier bleibt abzuwarten, ob der Bundesgerichtshof die Begründung des OLG München, die er bereits einmal verworfen hatte, nun bestätigen wird. Ist dies der Fall, ist grundsätzlich von relativ guten Erfolgsaussichten für geschädigte Kapitalanleger auszugehen.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Accessio / Driver & Bengsch AG beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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