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Abmahnwelle Redtube !

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 1 Min. Lesezeit · 207 Wörter · 585 Aufrufe

Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen die Verantwortlichen der Abmahnwelle

Wie wir in Erfahrung bringen konnten, laufen derzeit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Köln wegen des Verdacht des Computerbetrugs gemäß § 263a StGB gegen die Verantwortlichen der REDTUBE Abmahnwelle.

Dies könnte dazu führen, dass die von den Abmahnanwälten Urmann und Kollegen angekündigten weiteren Abmahnwellen zunächst einmal ausbleiben könnten.

Angeblich wurden die für die Abmahnungen benötigten IP Adressen der Betroffenen von der Archive AG = itGuards Inc. Aus der Schweiz vermutlich unter Verwendung der Software GLADII 1.1.3 ermittelt. Dies ist ein sogenannter ,,Selftracker" im Volksmund kann man dazu Schnüffelsoftware sagen.

Die Telekom sodann musste als Provider wegen eines Beschlusses des Landgerichts in Köln vom 12. August 2013 - Az. 226 O 86/13 die zu den entsprechenden IP Nummern gehörigen Anschlussinhaber als Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr.30 TKG benennen.

Im Falle einer Verurteilung drohen den Tätern bis zu 5 Jahre Haft, vergleiche § 263a I StGB.

Über diese Sachverhalt informiert Sie unser auf Internetrecht spezialisierter Vertragsanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck Jurasik, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon 06021/365816; post@rechtsanwalt-witteck.de

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