24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung: Warum die Begriffsklärung für Familien wichtig ist
Viele Angehörige suchen online nach "24 Stunden Pflege", meinen aber Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Medizinische Pflege folgt anderen Regeln als eine 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause.
Wer im Internet nach Unterstützung für pflegebedürftige Angehörige sucht, stößt schnell auf Begriffe wie "24 Stunden Pflege", "24 Stunden Betreuung" oder "Seniorenbetreuung zu Hause". Für Familien wirkt diese Sprache zunächst naheliegend, weil sie den Wunsch nach dauerhafter Präsenz und verlässlicher Hilfe ausdrückt. Fachlich muss jedoch unterschieden werden, welche Leistungen gemeint sind und wer sie erbringen darf. "Der Begriff 24-Stunden-Pflege ist im Alltag verbreitet, aber häufig ungenau. In vielen Fällen geht es nicht um medizinische Pflege rund um die Uhr, sondern um Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, also um Alltagsbegleitung im eigenen Zuhause", sagt Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund. Die SHD organisiert Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und ist als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt.
Betreuung in häuslicher Gemeinschaft bedeutet, dass eine Betreuungskraft im Haushalt lebt und den Tagesverlauf begleitet. Sie unterstützt bei Mahlzeiten, hilft bei der Haushaltsführung, begleitet Wege, erinnert an Routinen und ist im Alltag präsent. Medizinische Behandlungspflege bleibt Aufgabe von Fachkräften. Dazu gehören etwa Injektionen, Wundversorgung oder ärztlich veranlasste Maßnahmen, die durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden können.
Für Familien ist diese Abgrenzung nicht nur juristisch relevant. Sie beeinflusst auch die Erwartungen an die Betreuungskraft. Eine einzelne Person kann nicht rund um die Uhr arbeiten. 24-Stunden-Betreuung bedeutet Präsenz im Haushalt und eine verlässliche Organisation des Alltags, aber keine pausenlose Arbeitszeit. "Seriöse Betreuung beginnt mit einer ehrlichen Erklärung. Wer 24 Stunden Pflege verspricht und damit ständige Arbeitsleistung meint, weckt Erwartungen, die rechtlich und menschlich nicht tragfähig sind", betont Stefan Lux.
Gleichzeitig kann Betreuung in häuslicher Gemeinschaft für viele Haushalte genau die Unterstützung leisten, die im Alltag fehlt. Ambulante Pflege arbeitet in der Regel mit zeitlich begrenzten Einsätzen. Zwischen diesen Einsätzen entstehen häufig die eigentlichen Belastungen: Essen und Trinken müssen begleitet werden, Wege im Haushalt sollen sicher bleiben, Angehörige müssen Termine abstimmen, und bei kognitiven Einschränkungen braucht der Tag eine wiedererkennbare Ordnung.
Die SHD Seniorenhilfe Dortmund empfiehlt Familien daher, bei der Online-Suche nicht nur auf den Begriff "24-Stunden-Pflege" zu achten, sondern das tatsächliche Anliegen zu prüfen. Oft steht dahinter der Bedarf nach Seniorenbetreuung zu Hause, nach Entlastung der Angehörigen und nach einer Betreuungskraft, die den Alltag stabil begleitet. Wo medizinische Pflege erforderlich ist, sollte sie ergänzend eingebunden werden. "Ein gutes Versorgungsmodell erkennt man daran, dass Aufgaben sauber verteilt werden. Die Betreuungskraft trägt den Alltag, der Pflegedienst übernimmt medizinische und pflegerische Fachleistungen, die Angehörigen behalten ihre familiäre Rolle. Diese Ordnung schützt alle Beteiligten", erklärt Stefan Lux.
Auch die Finanzierung hängt an der richtigen Einordnung. Da SHD als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt ist, können bei Vorliegen der Voraussetzungen Erstattungsmöglichkeiten für anerkannte Unterstützungsleistungen relevant werden. Familien sollten deshalb frühzeitig prüfen lassen, welche Leistungen der Pflegekasse genutzt werden können und welcher Eigenanteil verbleibt. "Wer online nach 24-Stunden-Pflege sucht, sollte sich nicht von einem Suchbegriff leiten lassen. Wichtig ist, welche Unterstützung im Haushalt tatsächlich gebraucht wird. Für viele Familien ist die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft die passende Antwort, wenn der Alltag zuhause verlässlich begleitet werden soll", fasst Stefan Lux zusammen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Über die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist ein von Stefan Lux geführtes Unternehmen aus Dortmund, das sich auf die 24-Stunden-Seniorenbetreuung (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) und die Seniorenbetreuung auf Stundenbasis spezialisiert hat. Dafür arbeitet die SHD Seniorenhilfe Dortmund mit mehr als 1000 osteuropäischen Pflegekräften zusammen, die eine Rundum-Betreuung und -Versorgung der Kunden gewährleisten. Dazu gehören alle Tätigkeiten der Haushaltsführung wie Einkaufen, Putzen, Waschen, Kochen oder Bügeln, aber auch eine individuelle Unterstützung bei alltäglichen Dingen des Lebens, etwa der Körperpflege und -hygiene, beim An- und Auskleiden sowie bei der Grundpflege. Dabei stimmen sich die Betreuungskräfte eng mit Ärzten und Therapeuten ab. Ebenso gehört die soziale Begleitung zum Aufgabengebiet der SHD Seniorenhilfe Dortmund- Betreuungskräfte. SHD Seniorenhilfe Dortmund übernimmt dabei die gesamte Beratung, Organisation und Logistik, sodass Kunden im Rahmen der Seniorenhilfe des Dortmunder Unternehmens sämtliche Leistungen aus einer Hand erhalten und über einen festen Ansprechpartner verfügen. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist an Rhein und Ruhr sowie in Westfalen und damit im Großraum Dortmund-Bochum-Essen-Duisburg-Düsseldorf sowie in Städten wie Wuppertal und Mönchengladbach für Kunden tätig. Seit Anfang 2018 bietet die SHD ihre Dienstleistungen auch unter dem Label SHD-Rhein-Nahe von Bockenau bei Bad Kreuznach in der gesamten Region Rhein-Nahe an. Seit 2020 führt die SHD Dortmund GmbH gemeinsame internationale Gesellschaften mit der polnischen Carework-Gruppe und hat mit dem Partner die Dachmarke Arbeitlandia GmbH als "Leuchtturm" für seriöses und professionelles Arbeiten in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gegründet. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund hat gemeinsam mit der CareWork Seniorenhilfe Deutschland auch die Möglichkeit ins Leben gerufen, häusliche Seniorenbetreuung auf Stundenbasis in Anspruch zu nehmen. Die SHD Seniorenhilfe ist nach § 45a SGB XI als Anbieter von Entlastungsleistungen anerkannt. Geschäftsführer Stefan Lux ist seit November 2023 Vorsitzender des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP). Weitere Informationen unter www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de
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